Die Pflege zu Hause kostet weniger, als viele befürchten, wenn man die Leistungen der Pflegeversicherung kennt und richtig kombiniert. Welche Zuschüsse Ihnen zustehen, hängt vor allem vom Pflegegrad ab. Hier erfahren Sie, welche Leistungen es gibt, wie viel Geld je Pflegegrad fließt und wie sich Eigenanteil und Zuschüsse zusammensetzen.
Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad
Bevor Geld fließt, muss ein Pflegegrad beantragt und durch den Medizinischen Dienst festgestellt werden. Erst dann zahlt die gesetzliche oder private Pflegeversicherung. Die Leistungen sind gedeckelt, das heißt, sie sind je Pflegegrad auf feste Höchstbeträge begrenzt. Was darüber hinausgeht, tragen Sie als Eigenanteil selbst.
Ein wichtiger Punkt vorweg: Sobald ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie und Ihre Angehörigen einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung. Diese lohnt sich, denn die einzelnen Leistungen lassen sich auf viele Arten kombinieren. Welcher Weg für Ihre Situation am günstigsten ist, lässt sich am besten persönlich klären. Eine ausführliche Übersicht aller fünf Stufen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegegraden.
Pflegegeld: Geld für die Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld ist der bekannteste Baustein. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, wenn die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird. Es ist als finanzielle Anerkennung für diejenigen gedacht, die zu Hause pflegen. Wofür Sie das Geld einsetzen, bleibt Ihnen überlassen, es ist nicht zweckgebunden. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2.
Pflegesachleistung: Geld für den ambulanten Pflegedienst
Wenn ein professioneller Pflegedienst die Versorgung übernimmt oder die Familie entlastet, greift die Pflegesachleistung. Damit übernimmt der Dienst zum Beispiel die Körperpflege, die häusliche Krankenpflege oder Hilfen im Alltag und rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Wichtig: Der Pflegedienst muss bei der Pflegekasse zugelassen sein, sonst ist eine Abrechnung nicht möglich. Auch die Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2.
Pflegegeld und Pflegesachleistung je Pflegegrad
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel die Pflegekasse pro Monat zahlt (Stand 2025, ohne Gewähr):
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Pflegesachleistung / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | keine Sachleistung |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber den Entlastungsbetrag und die Hilfsmittel, die weiter unten beschrieben sind.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst zusammen
Viele Familien nutzen beides: Angehörige pflegen einen Teil selbst, ein Pflegedienst übernimmt den Rest. Das nennt sich Kombinationsleistung. Dabei zählt, zu welchem Anteil Sie die Pflegesachleistung ausschöpfen. Den nicht genutzten Rest zahlt die Pflegekasse anteilig als Pflegegeld aus.
Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 stehen 1.497 Euro Sachleistung zur Verfügung. Wenn der Pflegedienst nur 60 Prozent davon abrechnet, bekommen Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes, also rund 240 Euro im Monat. So lässt sich die professionelle Unterstützung mit der Pflege durch die Familie sinnvoll verbinden, ohne dass Geld verfällt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Entlastung für die Pflegeperson
Wenn die pflegende Person Urlaub macht, krank wird oder eine Auszeit braucht, springt die Verhinderungspflege ein. Eine Ersatzpflege übernimmt dann vorübergehend, stundenweise oder über Tage. Die Kurzzeitpflege deckt vollstationäre Betreuung ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Seit Juli 2025 sind beide Leistungen zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Sie können daraus bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen (Stand 2025, ohne Gewähr). Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Wie Sie diesen Topf am besten aufteilen, lesen Sie ausführlich in unserem Blog-Beitrag zum gemeinsamen Jahresbetrag von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1
Jeder Mensch mit einem Pflegegrad, der zu Hause versorgt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (Stand 2025, ohne Gewähr). Anders als die meisten Leistungen gibt es ihn schon ab Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote verwendet, zum Beispiel Betreuungsdienste, Alltagsbegleitung, Tages- und Nachtpflege oder bestimmte Leistungen des Pflegedienstes.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sie lassen sich innerhalb gewisser Fristen ansparen. Wie Sie den Betrag konkret abrufen und sinnvoll einsetzen, erklären wir im Beitrag Entlastungsbetrag richtig nutzen.
Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau
Neben den Geldleistungen unterstützt die Pflegekasse mit Sachmitteln und Umbauten:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel und Ähnliches erhalten Sie bis zu 42 Euro im Monat. Diese Hilfsmittel müssen nicht im Voraus bezahlt werden, viele Anbieter liefern sie direkt nach Hause und rechnen mit der Kasse ab.
- Technische Pflegehilfsmittel: Ein Pflegebett oder ein Hausnotruf kann von der Pflegekasse gestellt oder geliehen werden. Hier fällt in der Regel ein kleiner Eigenanteil an.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für barrierefreie Umbauten, etwa eine bodengleiche Dusche, eine Rampe oder einen Treppenlift, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand 2025, ohne Gewähr). Wie Sie diesen Zuschuss beantragen, lesen Sie im Beitrag zum Wohnumbau-Zuschuss nach SGB XI.
Eigenanteil: Was am Ende übrig bleibt
Solange Angehörige mit dem Pflegegeld pflegen, entsteht kein Eigenanteil. Bei der häuslichen Pflege wird ein Eigenanteil erst dann fällig, wenn der Pflegedienst mehr leistet, als die Sachleistung Ihres Pflegegrades abdeckt. Die Differenz tragen Sie dann selbst. Genau deshalb lohnt es sich, die Leistungen vorausschauend zu planen und die verschiedenen Töpfe gezielt zu kombinieren. Im Vergleich zur vollstationären Versorgung im Heim, wo regelmäßig hohe einrichtungseinheitliche Eigenanteile anfallen, bleibt die Pflege zu Hause meist deutlich günstiger.
Welche Kombination für Ihre Situation am besten passt, rechnen wir gerne mit Ihnen durch. Eine ehrliche Beratung kostet nichts und kann am Monatsende einen spürbaren Unterschied machen.
Häufige Fragen
Bekomme ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig?
Gibt es schon bei Pflegegrad 1 Geld von der Pflegekasse?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Muss ich bei häuslicher Pflege einen Eigenanteil zahlen?
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Pflegedienst Bernstein
Inhabergeführter ambulanter Pflegedienst aus Düsseldorf, seit 2014. Ambulante Pflege, Intensiv- und Beatmungspflege.
Alle Themen finden Sie im Ratgeber. Begriffe kurz erklärt im Pflege-Glossar.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern. Genannte Werte gelten, sofern nicht anders angegeben, für das Jahr 2025 ohne Gewähr. Maßgeblich sind im Zweifel immer die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.