Was bedeutet Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse für die häusliche Pflege. Es wird gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen versorgt wird. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person, die damit die Pflege durch ihr Umfeld anerkennt und absichert.
Anders als bei der professionellen Versorgung durch einen Pflegedienst können Sie das Pflegegeld frei verwenden. Üblich ist, dass es als Dankeschön und kleine Aufwandsentschädigung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben wird. Eine Pflicht zur Abrechnung oder zum Nachweis gibt es nicht, der Betrag ist steuerfrei, wenn er aus sittlicher Verpflichtung weitergegeben wird.
Wie viel Pflegegeld Sie erhalten, hängt vom Pflegegrad ab und ist gestaffelt: Mit höherem Pflegegrad steigt der Betrag. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, ab Pflegegrad 2 wird es monatlich gezahlt. Die genauen Beträge legt die Pflegekasse fest und passt sie gelegentlich an.
Kombination mit anderen Leistungen
Sie müssen sich nicht zwischen Familie und Pflegedienst entscheiden. Wer beides nutzt, also private Pflege und einen Dienst, kann Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig kombinieren. Das nennt sich Kombinationsleistung: Nehmen Sie etwa die Hälfte der Sachleistung in Anspruch, erhalten Sie die andere Hälfte als Pflegegeld.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI abrufen, damit die Leistung weiterläuft. Wir beraten Sie gern, welche Aufteilung in Ihrer Situation am sinnvollsten ist und wie Sie den Antrag bei der Pflegekasse stellen (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).