Pflegeberatung — Orientierung im Pflege-Dschungel
Das deutsche Pflegesystem ist komplex: Pflegegrade, Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Wohnraumanpassung — wer soll da noch durchblicken? Genau dafür sind wir da. Unsere Pflegeberater erklären Ihnen in Ruhe, welche Ansprüche Sie haben, welche Leistungen sinnvoll sind und wie Sie alles beantragen.
Die Pflegeberatung bei Pflegedienst Bernstein ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir kommen zu Ihnen nach Hause — denn dort können wir die Situation am besten einschätzen.
Für wen ist unsere Pflegeberatung?
- Erstmals pflegebedürftig: Sie oder ein Angehöriger brauchen zum ersten Mal Pflege und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen
- Pflegegrad beantragen: Sie haben noch keinen Pflegegrad und möchten wissen, ob und wie Sie einen erhalten
- Höherstufung: Ihr Pflegebedarf hat sich verändert und Sie vermuten, dass ein höherer Pflegegrad angemessen wäre
- Pflichtberatung (§ 37.3): Sie beziehen Pflegegeld und müssen regelmäßig eine Beratung nachweisen
- Leistungsoptimierung: Sie haben einen Pflegegrad, nutzen aber nicht alle Ihnen zustehenden Leistungen
Was beinhaltet unsere Pflegeberatung?
Individuelle Situationsanalyse
Wir schauen uns Ihre persönliche Situation an: Wie ist der Gesundheitszustand? Welche Einschränkungen bestehen? Wie sieht das häusliche Umfeld aus? Welche Unterstützung leisten Angehörige?
Pflegegrad-Beratung
Wir erklären Ihnen das Begutachtungssystem, schätzen ein, welcher Pflegegrad realistisch ist, und bereiten Sie auf den MDK-Besuch vor. Dazu gehört auch das Führen eines Pflegetagebuchs.
Leistungsübersicht
Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen:
- Pflegegeld und Sachleistungen
- Entlastungsbetrag (125 €/Monat)
- Verhinderungspflege (1.612 €/Jahr)
- Kurzzeitpflege (1.774 €/Jahr)
- Pflegehilfsmittel (40 €/Monat)
- Wohnraumanpassung (bis 4.000 €)
- Wohngruppenzuschlag (214 €/Monat)
Antragsunterstützung
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen — für den Pflegegrad, für Pflegehilfsmittel, für Wohnraumanpassung oder für die Verhinderungspflege.
Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung durchführen zu lassen:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Diese Beratung führen wir bei Ihnen zuhause durch. Sie ist kostenlos — die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Ablauf — So läuft die Pflegeberatung ab
- Terminvereinbarung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zuhause.
- Hausbesuch: Eine unserer Pflegefachkräfte kommt zu Ihnen und nimmt sich 30–60 Minuten Zeit für Ihre Fragen und die Situationsanalyse.
- Empfehlung: Sie erhalten eine klare Empfehlung, welche Leistungen sinnvoll sind und wie Sie diese beantragen.
- Umsetzung: Wenn gewünscht, helfen wir Ihnen direkt bei der Antragstellung und Organisation der Pflege.
Kosten und Finanzierung
Die Pflegeberatung ist für Sie komplett kostenlos:
- Erstberatung: Immer kostenlos und unverbindlich — auch wenn Sie sich anschließend für einen anderen Pflegedienst entscheiden
- Pflichtberatung § 37.3: Wird von der Pflegekasse bezahlt, für Sie entstehen keine Kosten
- Folgeberatungen: Bei Veränderungen der Pflegesituation beraten wir Sie jederzeit kostenfrei
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse (angesiedelt bei Ihrer Krankenkasse). Ein formloser Anruf genügt. Anschließend wird ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst) Sie zuhause besuchen und Ihren Pflegebedarf einschätzen. Wir bereiten Sie auf diesen Besuch vor und können auf Wunsch dabei sein.
Was passiert beim MDK-Besuch?
Der Gutachter des MDK besucht Sie zuhause und prüft sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Aus den Ergebnissen wird ein Punktwert errechnet, der den Pflegegrad bestimmt. Die Begutachtung dauert etwa 60–90 Minuten.
Muss ich die Pflichtberatung nach § 37.3 wirklich machen?
Ja, die Beratung ist Pflicht, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Wird sie nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Beratungstermin.
Kann ich bei der Pflegeberatung auch Fragen zu Hilfsmitteln stellen?
Ja, selbstverständlich. Wir beraten Sie auch zu Pflegehilfsmitteln (z. B. Inkontinenzmaterial, Bettschutzeinlagen), technischen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollator) und Wohnraumanpassung (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift). Für viele Hilfsmittel gibt es Zuschüsse der Pflegekasse.
Ist die Beratung wirklich unverbindlich?
Ja, absolut. Sie sind nach der Beratung nicht verpflichtet, unseren Pflegedienst zu beauftragen. Wir beraten Sie neutral und umfassend — auch wenn Sie sich für einen anderen Anbieter entscheiden.