Ambulante Pflege

Hauswirtschaft & Haushaltshilfe

Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschepflege — wir sorgen dafür, dass Ihr Haushalt läuft, auch wenn Sie es selbst nicht mehr schaffen.

Hauswirtschaft & Haushaltshilfe bei Pflegedienst Bernstein

Hauswirtschaft & Haushaltshilfe — Damit Ihr Zuhause ein Zuhause bleibt

Ein ordentlicher Haushalt bedeutet Lebensqualität. Wenn das Einkaufen, Kochen oder Putzen zur Herausforderung wird, übernehmen unsere Hauswirtschaftskräfte — zuverlässig und mit Blick für Ihre persönlichen Gewohnheiten. Unser Ziel ist, dass Sie sich in Ihrem Zuhause wohlfühlen, ohne sich um den Haushalt sorgen zu müssen.

Hauswirtschaftliche Versorgung ist mehr als “saubermachen”. Für viele pflegebedürftige Menschen ist sie die Grundlage dafür, überhaupt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Ohne Einkauf kein Essen, ohne Wäschepflege keine frische Kleidung, ohne Reinigung kein hygienisches Umfeld.

Für wen ist hauswirtschaftliche Versorgung geeignet?

  • Senioren, die den Haushalt nicht mehr alleine schaffen: Sei es durch Alter, Krankheit oder Gebrechlichkeit
  • Menschen mit Pflegegrad: Die hauswirtschaftliche Versorgung wird als Teil der ambulanten Pflege von der Pflegekasse übernommen
  • Patienten nach Krankenhausaufenthalt oder OP: Vorübergehende Haushaltshilfe, bis Sie wieder auf den Beinen sind
  • Pflegende Angehörige: Entlastung im Haushalt, damit mehr Zeit für die direkte Betreuung bleibt

Was umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung?

Einkaufen und Verpflegung

  • Einkaufen nach Einkaufsliste oder eigenständige Besorgung des Bedarfs
  • Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Portionierung und Lagerung (z. B. Vorkochen für mehrere Tage)
  • Getränkeversorgung sicherstellen

Reinigung und Ordnung

  • Wohnungsreinigung (Staubsaugen, Wischen, Staub wischen)
  • Küche und Bad reinigen
  • Müllentsorgung
  • Betten beziehen

Wäschepflege

  • Waschen, Trocknen, Bügeln
  • Kleidung sortieren und einräumen
  • Textilpflege nach Pflegeanleitung

Sonstige Hilfen

  • Blumen gießen und Haustierversorgung
  • Behördengänge und Postbearbeitung
  • Begleitung zum Arzt oder zur Apotheke
  • Heizung und Lüftung kontrollieren

Ablauf — So organisieren wir Ihre Haushaltshilfe

  1. Bedarfsgespräch: Wir besprechen gemeinsam, welche Aufgaben erledigt werden sollen — und wie oft.
  2. Einsatzplanung: Sie erhalten feste Tage und Zeiten. In der Regel kommen unsere Hauswirtschaftskräfte 1–3 Mal pro Woche.
  3. Durchführung: Unsere Mitarbeiter arbeiten selbstständig, aber immer nach Ihren Wünschen. Einkaufslisten, Putzvorlieben, Kochgewohnheiten — wir richten uns nach Ihnen.
  4. Dokumentation: Die erbrachten Leistungen werden dokumentiert und mit der Pflegekasse abgerechnet.

Kosten und Finanzierung

Hauswirtschaftliche Versorgung ist eine anerkannte Leistung der Pflegeversicherung und wird wie folgt finanziert:

  • Pflegegrad 2–5: Abrechnung als Sachleistung über die Pflegekasse (aus dem gleichen Budget wie Grundpflege)
  • Pflegegrad 1: Einsatz des Entlastungsbetrags (125 €/Monat)
  • Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, kann Hauswirtschaft über Verhinderungspflege abgerechnet werden (bis 1.612 €/Jahr)
  • Nach Krankenhausaufenthalt: Haushaltshilfe kann als Leistung der Krankenkasse verordnet werden

Tipp: Der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat kann angespart werden. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. So können Sie bei Bedarf einen größeren Betrag einsetzen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Hauswirtschaft auch ohne Grundpflege buchen?

Ja, hauswirtschaftliche Versorgung kann auch als alleinige Leistung in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 1 wird sie über den Entlastungsbetrag finanziert. Ab Pflegegrad 2 aus dem Sachleistungsbudget. Die Hauswirtschaft muss nicht mit Grundpflege kombiniert werden.

Wie oft kommt die Haushaltshilfe?

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und Budget. Üblich sind 1–3 Einsätze pro Woche, jeweils 1–2 Stunden. Die Häufigkeit kann jederzeit angepasst werden.

Bringt Ihre Mitarbeiterin eigene Putzmittel mit?

Nein, wir nutzen die Reinigungsmittel und Geräte, die in Ihrem Haushalt vorhanden sind. So ist sichergestellt, dass keine Mittel verwendet werden, die Sie nicht vertragen oder nicht möchten.

Kann die Haushaltshilfe auch kochen?

Ja, das Zubereiten von Mahlzeiten gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Unsere Mitarbeiter kochen nach Ihren Wünschen und berücksichtigen dabei diätetische Vorgaben oder Unverträglichkeiten.

Was ist der Unterschied zwischen Hauswirtschaft und Betreuung?

Hauswirtschaft umfasst alle praktischen Aufgaben im Haushalt (Putzen, Kochen, Einkaufen). Betreuung hingegen umfasst die persönliche Zuwendung — Gespräche, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Begleitung. Beides kann kombiniert werden und wird über unterschiedliche Leistungskomplexe abgerechnet.

Für wen geeignet?

  • Senioren mit eingeschränkter Mobilität oder Kraft
  • Menschen mit Pflegegrad 1–5
  • Personen nach Operationen mit vorübergehendem Hilfebedarf
  • Alleinlebende, die den Haushalt nicht mehr bewältigen

Kosten

Hauswirtschaftliche Versorgung wird als Sachleistung über die Pflegekasse finanziert. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag (125 €/Monat) eingesetzt werden. Auch als Verhinderungspflege oder über die Krankenkasse (nach Krankenhausaufenthalt) möglich.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu Hauswirtschaft & Haushaltshilfe? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und finden gemeinsam die passende Lösung.