Was bedeutet Pflegesachleistung?
Pflegesachleistung ist die professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, deren Kosten die Pflegekasse direkt übernimmt. Anders als beim Pflegegeld fließt hier kein Geld an die pflegebedürftige Person, sondern der Pflegedienst rechnet seine Leistungen unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Die Familie muss sich also nicht um Rechnungen und Erstattungen kümmern.
Zur Pflegesachleistung gehören vor allem die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, also die Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, bei der Mobilität und beim Toilettengang. Auch pflegerische Betreuung und Anleitung zählen dazu. Die ausgebildeten Pflegekräfte kommen zu festen Zeiten in die Wohnung und übernehmen genau die Aufgaben, die vereinbart wurden.
Die Höhe der Pflegesachleistung ist nach Pflegegrad gestaffelt und nach oben gedeckelt. Mit steigendem Pflegegrad wächst der monatliche Höchstbetrag, den die Pflegekasse für die professionelle Pflege übernimmt. Bei Pflegegrad 1 gibt es noch keine Pflegesachleistung im engeren Sinn, ab Pflegegrad 2 steht der gestaffelte Betrag zur Verfügung.
Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
Sie müssen sich nicht festlegen. Wer den Pflegedienst nur teilweise nutzt und sonst von Angehörigen gepflegt wird, kann beides verbinden. Nehmen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegelds. Diese Kombinationsleistung gibt Familien viel Spielraum.
Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt vom Alltag, vom Pflegegrad und von der Belastung der Angehörigen ab. Wir beraten Sie ehrlich, planen die Einsätze nach Ihrem Bedarf und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse. So bekommen Sie verlässliche Pflege ohne Mehraufwand (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).