Ambulante Pflege

Ambulante Pflege

Professionelle häusliche Pflege — von Grundpflege über Behandlungspflege bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Damit Sie in Ihrem Zuhause gut versorgt sind.

Ambulante Pflege bei Pflegedienst Bernstein

Ambulante Pflege — Professionelle Versorgung in Ihrem Zuhause

Die ambulante Pflege ist das Herzstück unserer Arbeit bei Pflegedienst Bernstein. Seit 2014 versorgen wir pflegebedürftige Menschen in Düsseldorf, Essen, Hagen und Meerbusch — zuverlässig, einfühlsam und fachlich kompetent. Unser Ziel: Sie oder Ihre Angehörigen sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können, ohne auf professionelle Pflege verzichten zu müssen.

Ambulante Pflege bedeutet, dass unsere examinierten Pflegekräfte zu Ihnen nach Hause kommen. Je nach Bedarf unterstützen wir Sie bei der Körperpflege, verabreichen Medikamente, versorgen Wunden oder helfen im Haushalt. Dabei arbeiten wir mit festen Stammtouren — das heißt, Sie werden von den gleichen Pflegekräften betreut und müssen sich nicht ständig auf neue Gesichter einstellen.

Für wen ist ambulante Pflege geeignet?

Ambulante Pflege richtet sich an alle Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld leben möchten. Das betrifft:

  • Senioren mit Pflegegrad 1–5, die regelmäßige Unterstützung bei der Grundpflege, Medikamentengabe oder Haushaltsführung brauchen
  • Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt, die vorübergehend Behandlungspflege benötigen (z. B. Wundversorgung, Injektionen)
  • Chronisch kranke Menschen, die dauerhaft auf medizinische Pflege angewiesen sind
  • Pflegende Angehörige, die Entlastung brauchen — sei es stundenweise oder in Form von Verhinderungspflege

Ablauf — So starten Sie mit uns

  1. Kostenlose Erstberatung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zuhause — unverbindlich und kostenlos.
  2. Bedarfsermittlung: Eine unserer Pflegefachkräfte beurteilt gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung Sie brauchen. Wir berücksichtigen dabei den vorhandenen Pflegegrad und Ihre persönlichen Wünsche.
  3. Pflegeplanerstellung: Auf Basis der Bedarfsermittlung erstellen wir einen individuellen Pflegeplan. Hier ist genau festgelegt, welche Leistungen wann und wie oft erbracht werden.
  4. Pflege beginnt: Unsere Pflegekräfte kommen zu den vereinbarten Zeiten zu Ihnen. Sie haben feste Ansprechpartner und können uns bei Fragen jederzeit erreichen.
  5. Regelmäßige Anpassung: Pflege ist kein starres Konstrukt. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, passen wir den Pflegeplan unkompliziert an.

Kosten und Finanzierung

Die ambulante Pflege wird bei vorliegendem Pflegegrad von der Pflegekasse finanziert. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Leistungskomplexe — das sind fest definierte Pflegeleistungen mit einem festen Preis, der je nach Bundesland variiert.

Was übernimmt die Pflegekasse?

PflegegradSachleistung pro Monat
Pflegegrad 1Entlastungsbetrag: 125 €
Pflegegrad 2bis 761 €
Pflegegrad 3bis 1.432 €
Pflegegrad 4bis 1.778 €
Pflegegrad 5bis 2.200 €

Zusätzlich stehen Ihnen der Entlastungsbetrag (125 €/Monat), Verhinderungspflege und ggf. Kurzzeitpflege zu. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Möglichkeiten und helfen bei der Antragstellung.

Wichtig: Auch ohne Pflegegrad kann ambulante Pflege verordnet werden — z. B. Behandlungspflege durch den Hausarzt. Diese wird dann von der Krankenkasse bezahlt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Grundpflege: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation
  • Behandlungspflege: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Katheterversorgung
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigung, Wäschepflege
  • Pflegeberatung: Unterstützung bei Pflegegradanträgen, Beratung nach § 37.3 SGB XI
  • Verhinderungspflege: Vertretung pflegender Angehöriger bei Urlaub oder Krankheit
  • Seniorenbetreuung: Gesellschaft, Spaziergänge, Gedächtnistraining, Begleitung zu Arztterminen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie wird über die Pflegekasse (SGB XI) finanziert. Behandlungspflege hingegen umfasst medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe. Sie wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet.

Brauche ich einen Pflegegrad für ambulante Pflege?

Für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung benötigen Sie einen Pflegegrad. Behandlungspflege kann Ihr Hausarzt auch ohne Pflegegrad verordnen — die Kosten trägt dann die Krankenkasse. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wie schnell kann die ambulante Pflege starten?

In dringenden Fällen — zum Beispiel nach einer Krankenhausentlassung — können wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden starten. Bei planbarem Bedarf vereinbaren wir zunächst ein kostenloses Erstgespräch und beginnen in der Regel innerhalb einer Woche.

Kommen immer die gleichen Pflegekräfte?

Ja, wir arbeiten mit festen Stammtouren. Das bedeutet, dass Sie in der Regel von den gleichen Pflegekräften betreut werden. So entsteht Vertrauen und Ihre Pflegekraft kennt Ihre individuellen Bedürfnisse.

Kann ich den Pflegedienst wechseln?

Ja, Sie können Ihren Pflegedienst jederzeit wechseln. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Wir übernehmen auf Wunsch alle Formalitäten und sorgen für einen reibungslosen Übergang.

Für wen geeignet?

  • Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1–5)
  • Senioren mit Unterstützungsbedarf im Alltag
  • Patienten nach Krankenhausaufenthalt
  • Angehörige, die Entlastung brauchen

Kosten

Die Kosten für ambulante Pflege werden bei vorliegendem Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und klären vorab, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu Ambulante Pflege? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und finden gemeinsam die passende Lösung.