Pflegegrade 1 bis 5

Was ein Pflegegrad bedeutet, wie er ermittelt wird und welche Leistungen damit verbunden sind. Verständlich erklärt.

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Maßstab ist nicht eine einzelne Krankheit oder Diagnose, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Entscheidend ist also die Frage, was jemand noch selbst kann und wobei er Unterstützung braucht.

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für den höchsten Hilfebedarf. Der Pflegegrad ist die Grundlage dafür, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Hilfsmittel.

Die Pflegegrade haben 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst. Anders als die Pflegestufen berücksichtigen sie auch geistige und psychische Einschränkungen, zum Beispiel bei Demenz, gleichberechtigt mit körperlichen Einschränkungen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Den Pflegegrad stellt nicht die Pflegekasse selbst fest, sondern ein unabhängiger Gutachter. Bei gesetzlich Versicherten ist das der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten das Unternehmen Medicproof. Der Gutachter kommt in der Regel zu einem persönlichen Termin nach Hause.

Beim Termin schaut sich der Gutachter sechs Lebensbereiche an, die sogenannten Module. Für jeden Bereich vergibt er Punkte. Je weniger selbstständig eine Person ist, desto mehr Punkte. Die Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl (0 bis 100) ergibt sich am Ende der Pflegegrad.

Die sechs Module der Begutachtung

Lebensbereich (Modul) Gewichtung Was geprüft wird
Mobilität 10 % Wie selbstständig kann sich die Person bewegen, etwa aufstehen, gehen oder Treppen steigen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % Orientierung, Gedächtnis, Entscheidungen treffen, Gespräche führen.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 % Zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste oder aggressives Verhalten.
Selbstversorgung 40 % Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang.
Umgang mit Krankheit und Therapie 20 % Medikamente einnehmen, Verbände, Arztbesuche, Umgang mit Hilfsmitteln.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen, sich beschäftigen.

Die Module Mobilität und Selbstversorgung tragen besonders stark zum Ergebnis bei. Von den beiden Modulen kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen geht nur der jeweils höhere Wert in die Berechnung ein.

Übersicht der fünf Pflegegrade

Die folgende Tabelle zeigt die fünf Pflegegrade mit der zugehörigen Punktespanne und den wichtigsten Geldleistungen pro Monat. Pflegegeld erhalten Sie bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad Grad der Selbstständigkeit Pflegegeld / Monat Pflegesachleistung / Monat
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12 bis unter 27 Punkte) Kein Pflegegeld Entlastungsbetrag 125 €
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte) 347 € bis 796 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte) 599 € bis 1.497 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte) 800 € bis 1.859 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte) 990 € bis 2.299 €

Alle Beträge: Stand 2025, gerundet, ohne Gewähr. Es handelt sich um die monatlichen Höchstbeträge der Pflegeversicherung. Neben diesen Leistungen gibt es weitere Ansprüche, etwa den Entlastungsbetrag (131 € monatlich ab Pflegegrad 2), Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben Ihrer Pflegekasse.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  1. 1

    Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angegliedert. Ein formloser Anruf oder ein kurzer Brief mit der Bitte um Feststellung eines Pflegegrads genügt. Die Kasse schickt Ihnen daraufhin die nötigen Antragsformulare zu. Wichtig: Es zählt das Datum, an dem der Antrag eingeht, denn ab diesem Monat können Leistungen rückwirkend gezahlt werden.

  2. 2

    Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

    Der Gutachter vereinbart einen Termin und kommt zu Ihnen nach Hause. Er verschafft sich ein Bild von der Pflegesituation und vergibt in den sechs Modulen Punkte. Es ist sinnvoll, wenn eine pflegende Person oder ein Pflegedienst beim Termin dabei ist.

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    Bescheid abwarten

    Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang. Das ausführliche Gutachten können Sie anfordern, wenn es nicht beiliegt.

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    Bei Bedarf Widerspruch einlegen

    Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Prüfen Sie dazu das Gutachten genau. Häufig folgt dann eine erneute Begutachtung.

Tipps für die Begutachtung

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten wann und wie lange Hilfe nötig ist. Das macht den Hilfebedarf für den Gutachter nachvollziehbar.

Ehrlich bleiben, nichts beschönigen

Viele Menschen stellen sich beim Termin selbstständiger dar, als sie im Alltag sind. Schildern Sie die Situation so, wie sie an einem normalen, eher schlechten Tag wirklich ist.

Unterlagen bereithalten

Arztberichte, Medikamentenpläne, Krankenhausberichte und eine Liste der Hilfsmittel helfen, den Bedarf zu belegen. Legen Sie alles griffbereit hin.

Eine Vertrauensperson dabei haben

Eine pflegende Angehörige, ein Angehöriger oder eine Pflegekraft kann ergänzen, was im Gespräch untergeht. Wir begleiten Sie auf Wunsch beim Termin.

Häufige Fragen zu Pflegegraden

Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld von der Pflegekasse?
Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (Stand 2025) sowie Zuschüsse, etwa für Pflegehilfsmittel oder einen Hausnotruf.
Wie lange dauert es, bis ich einen Pflegegrad bekomme?
Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um über den Pflegegrad zu entscheiden. Zwischen Antrag und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst liegen meist einige Wochen. Bei besonderer Dringlichkeit, etwa im Krankenhaus oder Hospiz, gelten kürzere Fristen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen oder anderen Personen privat gepflegt werden. Es wird direkt an Sie ausgezahlt. Pflegesachleistungen rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beide Leistungen lassen sich auch kombinieren (Kombinationsleistung).
Kann ein Pflegegrad höher gestuft werden?
Ja. Verschlechtert sich der Pflegebedarf, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen. Es folgt dann eine erneute Begutachtung. Auch eine Herabstufung ist möglich, wenn sich der Zustand bessert.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Es lohnt sich, das Gutachten anzufordern und genau zu prüfen. Bei Bedarf folgt eine erneute Begutachtung.
Hilft mir ein Pflegedienst bei Antrag und Begutachtung?
Ja. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags, bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor und sind auf Wunsch bei der Begutachtung dabei. Auch beim Widerspruch begleiten wir Sie.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern. Die hier genannten Werte gelten für das Jahr 2025, ohne Gewähr. Maßgeblich sind im Zweifel immer die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.

Wir helfen beim Pflegegrad

Von der Antragstellung bis zur Begutachtung. Unsere Pflegeberatung begleitet Sie persönlich und kostenfrei.