Ambulante Pflege

Behandlungspflege

Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung — Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe und mehr. Abrechnung über die Krankenkasse.

Behandlungspflege bei Pflegedienst Bernstein

Behandlungspflege — Medizinische Versorgung bei Ihnen zuhause

Behandlungspflege umfasst alle medizinisch-pflegerischen Maßnahmen, die ein Arzt verordnet. Im Gegensatz zur Grundpflege geht es hier nicht um Alltagshilfe, sondern um medizinische Versorgung: Wunden versorgen, Medikamente verabreichen, Blutzucker messen, Verbände anlegen. Diese Leistungen dürfen nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden.

Bei Pflegedienst Bernstein verfügen alle Pflegekräfte, die Behandlungspflege durchführen, über eine dreijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege. Unsere Fachkräfte bilden sich regelmäßig fort — insbesondere in den Bereichen moderne Wundversorgung, Stomaversorgung und Diabetesmanagement.

Für wen ist Behandlungspflege geeignet?

Behandlungspflege benötigen Menschen, die medizinische Versorgung brauchen, aber nicht im Krankenhaus bleiben müssen oder wollen:

  • Nach einer Operation: Wundversorgung, Verbandswechsel, Nahtentfernung, Drainagepflege
  • Bei chronischen Wunden: Dekubitus (Druckgeschwür), Ulcus cruris (offenes Bein), diabetisches Fußsyndrom
  • Bei Diabetes: Blutzuckermessung, Insulininjektionen
  • Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Blutdruckkontrolle, Kompressionstherapie, Medikamentengabe
  • Bei Stoma, Katheter oder Port: Pflege und Versorgung von Zugängen und Ableitungen

Wichtig: Für Behandlungspflege benötigen Sie keinen Pflegegrad. Eine ärztliche Verordnung genügt.

Welche Leistungen umfasst die Behandlungspflege?

Unsere examinierten Pflegefachkräfte führen unter anderem folgende Maßnahmen durch:

  • Medikamentengabe: Tabletten richten und verabreichen, Augentropfen, Inhalationen
  • Injektionen: Insulin, Heparin (Thromboseprophylaxe), Schmerzmedikamente
  • Wundversorgung: Moderne Wundauflagen, Vakuumtherapie, septische und aseptische Verbandswechsel
  • Infusionstherapie: Subkutane und intravenöse Infusionen
  • Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation
  • Blutdruckmessung: Monitoring bei Hypertonie oder Herzinsuffizienz
  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Kompressionsverbände
  • Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von Kolostomie-, Ileostomie- und Urostomie-Beuteln
  • Katheterpflege: Versorgung von Blasendauerkatheter und suprapubischem Katheter
  • Portversorgung: Pflege und Spülung von implantierten Portsystemen
  • Absaugen: Tracheales und orales Absaugen von Sekret

Ablauf — Von der Verordnung zur Versorgung

  1. Ärztliche Verordnung: Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Formular 12). Darauf steht, welche Maßnahmen wie oft und wie lange durchgeführt werden sollen.
  2. Genehmigung durch die Krankenkasse: Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel wird innerhalb weniger Tage genehmigt. Bei Eilbedarf beginnen wir sofort.
  3. Fachliche Einschätzung: Eine unserer Pflegefachkräfte kommt zu Ihnen und beurteilt die Situation vor Ort — Wundzustand, benötigte Materialien, Einsatzhäufigkeit.
  4. Durchführung: Die Behandlungspflege wird zu den vereinbarten Zeiten durchgeführt. Bei Wundversorgung zum Beispiel täglich oder jeden zweiten Tag.
  5. Dokumentation und Kommunikation: Wir dokumentieren jede Maßnahme und halten Rücksprache mit dem behandelnden Arzt — insbesondere bei Wundverläufen oder Veränderungen.

Kosten und Finanzierung

Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (SGB V) finanziert. Sie brauchen keinen Pflegegrad, nur eine ärztliche Verordnung.

Ihre Kosten:

  • Gesetzliche Zuzahlung: 10 € pro Verordnung + 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei
  • Bei Erreichen der Belastungsgrenze (2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) können Sie sich befreien lassen

Beispiel: Bei einer Wundversorgung, die täglich über 4 Wochen durchgeführt wird, fallen je nach Verordnung Zuzahlungen von ca. 10–50 € an. Danach übernimmt die Krankenkasse 100 %.

Häufig gestellte Fragen

Wer verordnet Behandlungspflege?

Behandlungspflege wird von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt auf dem Verordnungsformular 12 verordnet. Der Arzt legt fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen und wie lange die Verordnung gilt. Wir kümmern uns um die Genehmigung durch die Krankenkasse.

Kann ich Behandlungspflege auch ohne Pflegegrad erhalten?

Ja, Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie wird über die Krankenkasse (SGB V) finanziert und erfordert lediglich eine ärztliche Verordnung. Das unterscheidet sie von der Grundpflege, die über die Pflegekasse (SGB XI) läuft.

Was passiert, wenn die Verordnung abläuft?

Wenn Sie weiterhin Behandlungspflege benötigen, stellt Ihr Arzt eine Folgeverordnung aus. Wir erinnern Sie und den Arzt rechtzeitig, damit keine Versorgungslücke entsteht.

Wie wird die Wundversorgung abgerechnet?

Moderne Wundversorgung wird als Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet. Die Wundmaterialien (Verbände, Wundauflagen) werden separat über ein Rezept verordnet. Wir koordinieren die Materialbestellung mit der Apotheke oder dem Sanitätshaus.

Muss ich die Pflegefachkraft in die Wohnung lassen?

Für die Durchführung von Behandlungspflege muss die Pflegefachkraft Zugang zu Ihrer Wohnung haben. Wenn Sie nicht selbst öffnen können, können Sie uns einen Schlüssel anvertrauen — selbstverständlich mit einer schriftlichen Vereinbarung. Alternativ kann ein Angehöriger oder Nachbar die Tür öffnen.

Für wen geeignet?

  • Patienten mit ärztlicher Verordnung für häusliche Krankenpflege
  • Menschen nach Operationen oder Krankenhausaufenthalten
  • Chronisch kranke Menschen (Diabetes, COPD, Herzschwäche)
  • Patienten mit Wunden, Stoma, Katheter oder Port

Kosten

Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt — unabhängig vom Pflegegrad. Es fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € plus 10 % der Kosten für max. 28 Tage pro Jahr an.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu Behandlungspflege? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und finden gemeinsam die passende Lösung.