Ambulante Pflege

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub, Erholung oder eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Pflege zuverlässig als Vertretung.

Verhinderungspflege bei Pflegedienst Bernstein
Lena Haidinger, Ansprechpartnerin beim Pflegedienst Bernstein

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Lena Haidinger

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Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Enormes, oft rund um die Uhr, über Jahre hinweg. Doch auch sie brauchen Pausen: Urlaub, ein freies Wochenende, ein Arzttermin oder einfach mal durchatmen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, übernehmen wir die Versorgung, stundenweise, tageweise oder für bis zu sechs Wochen am Stück.

Pflegedienst Bernstein ist als zugelassener Pflegedienst berechtigt, Verhinderungspflege durchzuführen. Wir kennen viele unserer Patienten bereits aus der regulären Versorgung, was den Übergang besonders einfach macht.

Für wen ist Verhinderungspflege gedacht?

Verhinderungspflege richtet sich an pflegende Angehörige, die vorübergehend die Pflege nicht selbst übernehmen können oder wollen:

  • Urlaub oder Erholung: Sie fahren in den Urlaub und brauchen eine Vertretung zuhause
  • Krankheit: Die Hauptpflegeperson ist selbst krank und kann die Pflege nicht leisten
  • Termine und Verpflichtungen: Arztbesuch, Behördengang, berufliche Verpflichtung
  • Stundenweise Freizeit: Ein paar Stunden für sich: Friseur, Einkaufen, Freunde treffen

Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher und die Hauptpflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.

Ablauf: So nutzen Sie Verhinderungspflege

  1. Frühzeitig planen: Melden Sie sich idealerweise 1–2 Wochen vor dem gewünschten Zeitraum bei uns. Bei Krankheit der Pflegeperson geht es auch kurzfristig.
  2. Bedarfsermittlung: Wir besprechen, welche Leistungen in der Vertretungszeit erbracht werden sollen: Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung.
  3. Einsatzplanung: Wir erstellen einen Einsatzplan und stellen sicher, dass feste Pflegekräfte kommen, idealerweise Personen, die der Patient bereits kennt.
  4. Durchführung: Während Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um alles. Sie können uns jederzeit telefonisch erreichen.
  5. Abrechnung: Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Antrag stellen, nur die Pflegekasse informieren, dass Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten hängen von Pflegegrad, Leistungsumfang und individueller Versorgung ab. Ein großer Teil kann durch Pflege- und Krankenkasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer individuellen Situation.

Jetzt persönlich beraten lassen oder rufen Sie uns an unter 0211 889 39 278.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Verhinderungspflege findet zuhause statt, ein Pflegedienst übernimmt die Versorgung in der gewohnten Umgebung. Kurzzeitpflege findet in einer Pflegeeinrichtung statt. Beide Leistungen können kombiniert werden: Nicht genutzte Kurzzeitpflege kann zu 50 % auf die Verhinderungspflege übertragen werden.

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nein, eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Sie müssen die Pflegekasse lediglich über die Inanspruchnahme informieren. Wir übernehmen die Abrechnung und Dokumentation für Sie.

Kann ich Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen?

Ja, stundenweise Verhinderungspflege ist sogar besonders empfehlenswert. Bei Einsätzen unter 8 Stunden wird das Pflegegeld nicht gekürzt und es werden keine Tage vom 42-Tage-Kontingent abgezogen. Ideal für regelmäßige Entlastungsstunden.

Wie oft kann ich Verhinderungspflege pro Jahr in Anspruch nehmen?

Sie können Verhinderungspflege bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr nutzen, am Stück oder aufgeteilt. Bei stundenweiser Inanspruchnahme (unter 8 Stunden pro Tag) zählen die Tage nicht mit, sodass das Budget flexibler eingesetzt werden kann.

Verfällt nicht genutztes Budget am Jahresende?

Ja, der Anspruch auf Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember des Kalenderjahres. Nicht genutzte Beträge können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Wir empfehlen, das Budget bewusst einzuplanen, zum Beispiel für regelmäßige stundenweise Entlastung.

Für wen geeignet?

  • Pflegende Angehörige, die Urlaub oder eine Auszeit brauchen
  • Familien, in denen die Hauptpflegeperson erkrankt
  • Angehörige, die stundenweise Entlastung benötigen

Sie haben Fragen?

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