Intensivpflege

Beatmungspflege

Professionelle Versorgung beatmeter Patienten — invasiv und nicht-invasiv. Überwachung, Beatmungsmanagement und Weaning durch spezialisierte Fachkräfte.

Beatmungspflege bei Pflegedienst Bernstein

Beatmungspflege — Spezialisierte Versorgung beatmeter Patienten

Beatmungspflege gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der außerklinischen Pflege. Sie erfordert nicht nur medizinisches Fachwissen, sondern auch technisches Verständnis, schnelle Reaktionsfähigkeit und eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Medizintechnikern. Bei Pflegedienst Bernstein sind alle Intensivpflegekräfte speziell für die Beatmungspflege qualifiziert und bilden sich regelmäßig fort.

Wir versorgen sowohl invasiv beatmete Patienten (über Trachealkanüle) als auch nicht-invasiv beatmete Patienten (über Maske). Unser Ziel ist immer, die bestmögliche Lebensqualität zu erreichen — und wenn medizinisch möglich, die Beatmung schrittweise zu reduzieren (Weaning).

Für wen ist Beatmungspflege notwendig?

Beatmungspflege benötigen Menschen, deren eigene Atemfunktion dauerhaft oder vorübergehend nicht ausreicht:

  • Nach Langzeitbeatmung im Krankenhaus: Patienten, die nach Operationen, Unfällen oder schweren Erkrankungen nicht von der Beatmung entwöhnt werden konnten
  • Neuromuskuläre Erkrankungen: ALS, Muskeldystrophie, spinale Muskelatrophie, bei denen die Atemmuskulatur fortschreitend geschwächt wird
  • COPD im Endstadium: Schwere chronisch-obstruktive Lungenerkrankung mit dauerhafter Beatmungspflicht
  • Hohe Querschnittslähmung: Bei Verletzungen der Halswirbelsäule, die die Atemmuskulatur betreffen
  • Zentrale Atemschwäche: Hirnstammschädigungen, die das Atemzentrum betreffen

Unsere Leistungen in der Beatmungspflege

Beatmungsmanagement

  • Überwachung und Einstellung der Beatmungsgeräte (nach ärztlicher Verordnung)
  • Kontrolle der Beatmungsparameter (Atemfrequenz, Tidalvolumen, Drücke, Sauerstoffsättigung)
  • Alarmanagement: schnelle Reaktion bei Beatmungsproblemen
  • Befeuchtungsmanagement (aktive und passive Befeuchtung)
  • Wechsel zwischen Beatmungsmodi (z. B. kontrollierte und assistierte Beatmung)

Atemwegsmanagement

  • Endotracheales und tracheales Absaugen
  • Trachealkanülenpflege und -wechsel
  • Inhalationstherapie
  • Sekretmanagement und Atemtherapie
  • Notfallmanagement bei Kanülendislokation oder Beatmungsausfall

Weaning (Beatmungsentwöhnung)

  • Einschätzung des Weaning-Potenzials in Zusammenarbeit mit Pneumologen
  • Schrittweise Reduzierung der Beatmungszeiten
  • Spontanatemversuche unter Überwachung
  • Dokumentation des Weaning-Verlaufs
  • Regelmäßige ärztliche Evaluation

Monitoring und Dokumentation

  • Kontinuierliche Überwachung der Vitalzeichen
  • Blutgasanalysen (nach ärztlicher Anordnung)
  • Lückenlose Dokumentation aller Beatmungsparameter
  • Regelmäßige Berichte an den behandelnden Arzt

Ablauf — So organisieren wir die Beatmungspflege

  1. Fachliche Einschätzung: Unsere Pflegedienstleitung besucht den Patienten in der Klinik und beurteilt den Beatmungsstatus, die Technik und den Versorgungsumfang.
  2. Versorgungskonzept: Wir erstellen ein individuelles Beatmungskonzept in Abstimmung mit dem behandelnden Pneumologen/Intensivmediziner.
  3. Technikausstattung: Wir koordinieren die Bereitstellung aller Beatmungsgeräte, Ersatzgeräte und Zubehör mit dem Medizintechnik-Unternehmen.
  4. Teamschulung: Unser Pflegeteam wird spezifisch auf den Patienten geschult — inklusive der eingesetzten Geräte und Notfallszenarien.
  5. Überleitung: Die Überleitung erfolgt schrittweise, idealerweise mit Hospitationsphasen auf der Intensivstation.
  6. Regelmäßige Evaluation: Ärztliche Visiten (mindestens vierteljährlich), MDK-Überprüfungen und interne Qualitätssicherung.

Kosten und Finanzierung

Beatmungspflege wird als außerklinische Intensivpflege vollständig von der Krankenkasse finanziert.

Im Detail:

  • Pflegepersonal: Komplett von der Krankenkasse (§ 37c SGB V)
  • Beatmungsgeräte: Als Hilfsmittel von der Krankenkasse gestellt (inkl. Wartung, Ersatzgerät, 24h-Hotline des Herstellers)
  • Verbrauchsmaterial: Filter, Schlauchsysteme, Absaugkatheter — von der Krankenkasse
  • Notfallequipment: Manueller Beatmungsbeutel, Notfallmedikamente — von der Krankenkasse/dem Arzt

Für Sie als Patient/Angehöriger entstehen keine Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung?

Bei invasiver Beatmung wird die Luft über eine Trachealkanüle (ein Röhrchen in der Luftröhre) zugeführt. Bei nicht-invasiver Beatmung (NIV) geschieht dies über eine Maske (Nasenmaske, Vollgesichtsmaske). Die Art der Beatmung hängt von der Grunderkrankung und dem Schweregrad ab. Nicht-invasive Beatmung wird z. B. bei COPD oder neuromuskulären Erkrankungen eingesetzt, invasive Beatmung bei Patienten, die nicht ausreichend über eine Maske beatmet werden können.

Was passiert bei einem Stromausfall?

Jeder beatmete Patient hat ein Notfallmanagement: Ein Ersatz-Beatmungsgerät mit Akku, einen manuellen Beatmungsbeutel und eine Sauerstoffflasche. Unsere Pflegekräfte sind für diese Situationen geschult. Zusätzlich melden wir beatmete Patienten beim Energieversorger als Sonderkunden an, sodass sie bei geplanten Abschaltungen bevorzugt informiert und versorgt werden.

Ist Beatmungsentwöhnung (Weaning) zuhause möglich?

Ja, Weaning kann auch im häuslichen Umfeld durchgeführt werden — vorausgesetzt, es wird von einem Facharzt (Pneumologe) begleitet. Unsere Pflegekräfte führen die Spontanatemversuche durch, dokumentieren den Verlauf und stimmen sich eng mit dem Arzt ab. Studien zeigen, dass Patienten in vertrauter Umgebung oft bessere Weaning-Erfolge erzielen.

Wie oft muss das Beatmungsgerät gewartet werden?

Die Wartung erfolgt durch den Medizintechnik-Anbieter gemäß Herstellervorgabe — in der Regel jährlich. Zusätzlich prüfen unsere Pflegekräfte das Gerät täglich auf Funktion. Schlauchsysteme und Filter werden regelmäßig gewechselt. Bei technischen Problemen ist der Medizintechnik-Service rund um die Uhr erreichbar.

Darf ein beatmeter Patient das Haus verlassen?

Ja, mit mobilen Beatmungsgeräten sind Ausflüge möglich. Wir planen diese Ausflüge sorgfältig: mobiles Beatmungsgerät mit geladenem Akku, Absauggerät, Notfallrucksack und ggf. Sauerstoffflasche. Unsere Pflegekräfte begleiten den Patienten und sorgen für Sicherheit unterwegs.

Für wen geeignet?

  • Invasiv beatmete Patienten (über Trachealkanüle)
  • Nicht-invasiv beatmete Patienten (NIV, BiPAP, CPAP)
  • Patienten mit Weaning-Potenzial (Beatmungsentwöhnung)
  • COPD-Patienten mit Heimbeatmung

Kosten

Beatmungspflege wird als außerklinische Intensivpflege vollständig von der Krankenkasse (SGB V) übernommen. Die Beatmungsgeräte werden als Hilfsmittel von der Krankenkasse gestellt. Eigenanteile fallen nicht an.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu Beatmungspflege? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und finden gemeinsam die passende Lösung.