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Pflegegrad

Kurz erklärt

Der Pflegegrad gibt an, wie stark ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist, und bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt.

Grundbegriff

Was bedeutet Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist das zentrale Maß dafür, wie selbstständig ein Mensch noch ist und wie viel Unterstützung er im Alltag braucht. Er löst die früheren Pflegestufen ab und gilt seit 2017. Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Hilfsmittel.

Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für die schwerste. Dazwischen liegen die Grade 2, 3 und 4 mit zunehmendem Hilfebedarf. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die finanziellen Leistungen und Hilfen, auf die Sie Anspruch haben.

Wie der Pflegegrad festgestellt wird, ist gesetzlich geregelt. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Anschließend kommt der Medizinische Dienst zu einem Hausbesuch und begutachtet die Pflegesituation nach dem NBA, dem Neuen Begutachtungsassessment. Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die dem Pflegegrad zugeordnet wird.

Wie wird der Grad ermittelt?

Bei der Begutachtung geht es nicht mehr darum, Minuten für einzelne Handgriffe zu zählen. Stattdessen wird in sechs Lebensbereichen geprüft, wie selbstständig jemand noch ist. Diese sechs Pflegegrad-Module reichen von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zum Umgang mit der eigenen Erkrankung und zu sozialen Kontakten.

Wenn sich der Hilfebedarf erhöht, können Sie eine Höherstufung beantragen. Lehnt die Pflegekasse einen Antrag ab oder fällt der Grad zu niedrig aus, ist ein Widerspruch möglich. Wir helfen Ihnen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten, ein Pflegetagebuch zu führen und die richtigen Leistungen zu beantragen. So bekommen Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr). Mehr dazu lesen Sie auch im Ratgeber unter Pflegegrade.

Fragen zu „Pflegegrad"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.