Wer pflegebedürftig wird, möchte meist so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Oft scheitert das aber an Stufen, einer engen Tür oder einer Badewanne, die zur Stolperfalle wird. Genau hier hilft der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme an einem pflegegerechten Umbau. Dieser Beitrag erklärt, was gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist und wie Sie ihn beantragen.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Gefördert werden bauliche Veränderungen, die die Pflege zu Hause erleichtern, die Selbstständigkeit erhalten oder eine möglichst eigenständige Lebensführung wiederherstellen. Es geht also nicht um Komfort oder Renovierung, sondern darum, das Wohnen trotz Pflegebedarf sicher und machbar zu halten. Typische Beispiele sind:
- Barrierefreies Bad: Umbau der Wanne zu einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe, ein höhenverstellbares WC.
- Türverbreiterung: damit ein Rollstuhl oder Rollator durch Türen und Flure passt.
- Treppenlift oder Rampen: bezuschusst wird der pflegebedingte Anteil, um Stufen und Schwellen zu überwinden.
- Schwellen und Bodenbeläge: Beseitigung von Stolperkanten, rutschhemmende Beläge.
- Anpassung der Küche: unterfahrbare Flächen oder erreichbare Schränke bei dauerhaft sitzender Versorgung.
Auch kleinere Hilfsmittel rund ums Wohnen zählen dazu. Was im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet die Pflegekasse anhand der konkreten Situation. Eine Begriffsklärung zu solchen Themen finden Sie auch in unserem Pflege-Glossar.
Häufig sind es gerade die kleinen Dinge, die im Alltag den Unterschied machen. Ein zusätzlicher Haltegriff neben der Toilette, ein zweiter Handlauf im Treppenhaus oder ein gut erreichbarer Lichtschalter können einen Sturz verhindern. Solche Veränderungen wirken unscheinbar, geben aber spürbar Sicherheit zurück und nehmen Pflegenden wie Pflegebedürftigen die ständige Sorge vor dem nächsten Missgeschick.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Entscheidend ist der Begriff Maßnahme: Werden mehrere Umbauten zusammen geplant und durchgeführt, etwa ein barrierefreies Bad mit gleichzeitiger Türverbreiterung, gilt das in der Regel als eine Maßnahme mit einem gemeinsamen Höchstbetrag von 4.180 Euro.
Verschlechtert sich die Pflegesituation später deutlich und wird ein weiterer Umbau nötig, kann eine neue, eigenständige Maßnahme beantragt werden, für die der Höchstbetrag erneut zur Verfügung steht. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1, dieser Zuschuss steht also auch Menschen mit niedrigem Pflegegrad offen. Welcher Pflegegrad bei Ihnen vorliegt, erklären wir im Ratgeber zu den Pflegegraden.
Mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohngemeinschaft
Leben mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, zum Beispiel in einer Pflege-Wohngemeinschaft, und nutzen denselben Umbau gemeinsam, können ihre Ansprüche zusammengelegt werden. Bei bis zu vier Anspruchsberechtigten erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro für die gemeinsame Maßnahme. Der Betrag je Person bleibt dabei auf 4.180 Euro begrenzt.
Das ist besonders für betreute Wohnformen interessant, in denen sich mehrere Bewohner ein barrierefreies Bad oder einen Aufzug teilen. Wie gemeinschaftliches Wohnen im Alter aussehen kann, zeigen unsere Wohnangebote mit betreuten Senioren-Wohngemeinschaften.
Wie läuft der Antrag bei der Pflegekasse ab?
Der wichtigste Grundsatz lautet: erst beantragen, dann bauen. Wer den Umbau vorher beauftragt und bezahlt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Bedarf klären: Was genau erschwert die Pflege oder gefährdet die Sicherheit zu Hause?
- Kostenvoranschlag einholen: ein schriftliches Angebot eines Fachbetriebs für die geplante Maßnahme.
- Antrag stellen: formloser Antrag bei der Pflegekasse mit Begründung und Kostenvoranschlag.
- Genehmigung abwarten: die Pflegekasse prüft, oft bezieht sie den Medizinischen Dienst ein.
- Umbau durchführen: erst nach der Zusage beauftragen.
- Rechnung einreichen: der Zuschuss wird nach Vorlage der Belege erstattet.
In dringenden Fällen, etwa wenn ein Mensch sonst nicht aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden kann, lässt sich das oft beschleunigen. Sprechen Sie die Pflegekasse direkt darauf an.
Heben Sie alle Unterlagen sorgfältig auf: den Kostenvoranschlag, die schriftliche Zusage und später die Rechnung. Wenn die durchgeführten Arbeiten vom ursprünglichen Angebot abweichen, weil sich vor Ort etwas Unvorhergesehenes zeigt, klären Sie das vor Baubeginn mit der Pflegekasse. So vermeiden Sie, dass am Ende ein Teil der Kosten nicht anerkannt wird.
Worauf sollten Sie beim Umbau achten?
Ein guter Umbau denkt nicht nur das Heute, sondern auch das Morgen mit. Wenn absehbar ist, dass der Pflegebedarf steigt, lohnt es sich, gleich großzügiger zu planen. Diese Punkte helfen weiter:
- Beratung nutzen: Wohnberatungsstellen und der Medizinische Dienst geben oft hilfreiche Hinweise, was sinnvoll und förderfähig ist.
- Vorausschauend planen: Was heute hilft, sollte auch bei stärkerem Pflegebedarf noch passen.
- Fachbetriebe wählen: Handwerker mit Erfahrung im barrierefreien Bauen kennen die üblichen Anforderungen.
- Weitere Töpfe prüfen: Je nach Situation kommen zusätzlich Mittel der KfW oder kommunale Programme infrage.
Ein pflegegerechtes Zuhause entlastet alle Beteiligten. Es macht die tägliche Versorgung sicherer und schont den Rücken der Pflegenden. Gern überlegen wir im Rahmen unserer Pflegeberatung mit Ihnen, welche Anpassungen in Ihrer Wohnung sinnvoll sind, und stimmen sie auf unsere ambulante Pflege ab.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der Höchstbetrag von 4.180 Euro je Maßnahme gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen.
Was passiert, wenn der Umbau teurer ist als 4.180 Euro?
Den Betrag, der über den Zuschuss hinausgeht, tragen Sie selbst. Manchmal lassen sich weitere Förderquellen wie KfW-Mittel oder kommunale Programme kombinieren. Außerdem kann bei einer späteren deutlichen Verschlechterung eine neue Maßnahme beantragt werden.
Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?
Nein. Der Zuschuss ist nicht an Eigentum gebunden, auch Mieter können ihn erhalten. Bei einer Mietwohnung sollten Sie den Umbau mit dem Vermieter abstimmen, da Sie für bauliche Veränderungen dessen Zustimmung brauchen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von der Pflegekasse und der Art der Maßnahme ab. Planen Sie etwas Vorlauf ein und beginnen Sie nie mit dem Umbau, bevor die Zusage vorliegt. In dringenden Fällen, etwa rund um eine Krankenhausentlassung, geht es oft schneller.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
Wir beraten Sie unverbindlich und nehmen uns Zeit für Ihre Situation, telefonisch oder bei einem persönlichen Erstgespräch.
Pflegedienst Bernstein
Inhabergeführter ambulanter Pflegedienst aus Düsseldorf, seit 2014. Ambulante Pflege, Intensiv- und Beatmungspflege.
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