Häufige Fragen

Antworten zu Pflegegraden, Kosten, Ablauf und unseren Leistungen. Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns direkt.

Pflegegrade

Was sind Pflegegrade und wie werden sie festgestellt?
Pflegegrade (1 bis 5) beschreiben, wie stark jemand auf Hilfe angewiesen ist. Festgestellt werden sie durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) im Auftrag der Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den Termin.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Ein formloser Anruf oder Brief an die Pflegekasse reicht aus. Danach meldet sich der Medizinische Dienst für einen Begutachtungstermin. Wir helfen Ihnen beim Antrag, bereiten den MD-Termin vor und sind auf Wunsch dabei.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde?
Sie haben ein Widerspruchsrecht. Innerhalb eines Monats nach Bescheid können Sie schriftlich widersprechen. Wir unterstützen Sie dabei und begleiten den Prozess.

Kosten

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Die Kosten richten sich nach dem Pflegegrad und den benötigten Leistungen. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil der Kosten über Pflegesachleistungen. Wir erstellen Ihnen nach dem Erstgespräch einen transparenten Kostenvoranschlag.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse Pflegesachleistungen (zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich, Stand 2025), den Entlastungsbetrag von 131 Euro, Verhinderungspflege und weitere Zuschüsse. Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein. Wir arbeiten mit transparenten Preisen nach den Verträgen mit den Pflegekassen. Sie erhalten vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag und wissen immer, was auf Sie zukommt.

Ablauf

Wie läuft das Erstgespräch ab?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder Sie besuchen uns im Büro. Dort besprechen wir Ihre Situation, Ihre Wünsche und klären alle Fragen zu Pflege und Kosten.
Wie schnell kann die Pflege starten?
In vielen Fällen können wir innerhalb weniger Tage starten. Bei akuten Situationen (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) bemühen wir uns um eine kurzfristige Versorgung.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ja, ein Wechsel des Pflegedienstes ist jederzeit möglich. Wir kümmern uns um die Übergabe und den reibungslosen Übergang.

Leistungen

Welche Leistungen bietet der Pflegedienst Bernstein?
Wir bieten Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, 1:1 Intensiv- und Beatmungspflege, Senioren- und Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Demenzbetreuung, Verhinderungspflege und umfassende Pflegeberatung.
In welchen Städten sind Sie aktiv?
Ambulante Pflege bieten wir in Düsseldorf, Meerbusch, Neuss, Ratingen, Hilden und Essen. Intensivpflege zusätzlich in Krefeld, Solingen, Mülheim und Wuppertal. Unsere Wohnangebote befinden sich in Düsseldorf-Rath, Essen und Hagen.
Bieten Sie auch Pflege am Wochenende und nachts?
Ja. Unsere Pflege findet 365 Tage im Jahr statt — auch an Wochenenden, Feiertagen und nachts. Bei Intensivpflege bieten wir echte 24-Stunden-Betreuung im 1:1 Verhältnis.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, wenn diese verhindert sind — etwa durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.685 Euro jährlich (Stand 2025, ab Pflegegrad 2).
Übernehmen Sie auch Intensivpflege zuhause?
Ja. Unsere speziell geschulten Pflegefachkräfte übernehmen 1:1 Intensiv- und Beatmungspflege direkt bei Ihnen zuhause. Alternativ bieten wir Plätze in unserer Intensivpflege-WG in Düsseldorf-Rath an.
Was unterscheidet Sie von anderen Pflegediensten?
Wir sind inhabergeführt (kein Franchise), seit 2014 am Standort Düsseldorf verwurzelt und beschäftigen ~140 festangestellte Mitarbeiter — keine Zeitarbeit. Unser Fokus liegt auf Zeit, Menschlichkeit und Qualität, nicht auf Massenabfertigung.

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