Im Alter und besonders bei Pflegebedürftigkeit stellt sich früher oder später die Frage: Wo und wie möchte ich wohnen? Die gute Nachricht ist, dass es heute weit mehr Möglichkeiten gibt als nur die Wahl zwischen den eigenen vier Wänden und dem Pflegeheim. Dieser Ratgeber stellt die wichtigsten Wohnformen vor, ordnet sie nach Pflegebedarf ein und zeigt Vor- und Nachteile, damit Sie eine Entscheidung treffen können, die zur Lebenssituation passt.
Worauf es bei der Wahl der Wohnform ankommt
Die passende Wohnform hängt nicht allein vom Alter ab, sondern vor allem von drei Fragen: Wie viel Hilfe wird im Alltag gebraucht? Wie wichtig ist die eigene Selbstständigkeit? Und welches Budget steht zur Verfügung? Der Pflegegrad gibt einen ersten Anhaltspunkt für den Hilfebedarf, ist aber nicht alles. Auch soziale Kontakte, die Angst vor dem Alleinsein und die Belastung pflegender Angehöriger spielen eine große Rolle.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ambulanten Wohnformen, bei denen die Hilfe zu den Menschen nach Hause oder in die Wohngemeinschaft kommt, und stationären Wohnformen, bei denen die Versorgung in einer Einrichtung stattfindet. Eine neutrale Pflegeberatung hilft dabei, die Optionen für die eigene Situation zu sortieren.
Ambulante Wohnformen: selbstbestimmt mit Unterstützung
Ambulante Wohnformen eignen sich für alle, die ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten möchten. Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt.
Zu Hause wohnen, mit oder ohne Pflegedienst
Der Wunsch der meisten Menschen ist es, in der vertrauten Umgebung alt zu werden. Bei geringem Hilfebedarf reichen oft kleine Anpassungen wie ein Treppenlift, ein barrierefreies Bad oder ein Pflegebett. Reicht die Unterstützung durch Angehörige nicht aus, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege und behandlungspflegerische Aufgaben. Ergänzend gibt es Mahlzeitendienste, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel. Für barrierefreie Umbauten zahlt die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme (Stand 2025, ohne Gewähr). Wie sich die Pflege zu Hause praktisch organisieren lässt, lesen Sie im Beitrag Pflege zu Hause organisieren.
Betreutes Wohnen
Beim betreuten Wohnen (auch Service-Wohnen oder Wohnen plus) leben Sie in einer eigenen, barrierearmen Wohnung, die zur Miete oder als Eigentum bezogen wird. Service- und Pflegeleistungen wie Essen, Hausnotruf oder ambulante Pflege buchen Sie nach Bedarf hinzu. Häufig gibt es Gemeinschaftsräume und ein Freizeitangebot. Wichtig: Es gibt keine einheitlichen Standards, deshalb lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. Was dahinter steht, erklären wir kurz im Glossar unter betreutes Wohnen. Bernstein bietet diese Wohnform an, mehr dazu auf der Seite Betreutes Wohnen.
Senioren-WG / ambulant betreute Wohngemeinschaft
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft teilen sich mehrere Menschen eine große Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Küche, Bad und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. Pflege und Betreuung sind meist rund um die Uhr vor Ort. Diese Form eignet sich besonders für Menschen mit Demenz und für alle, die das Alleinsein scheuen und soziale Nähe suchen. Sind mehrere Bewohner pflegebedürftig, können sie ihre Ansprüche auf Pflegesachleistungen bündeln, und es gibt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag. Bernstein betreibt mehrere Senioren-WGs. Wer selbst eine Wohngemeinschaft gründen möchte, findet im Beitrag Pflege-WG in Düsseldorf gründen eine Anleitung.
24-Stunden-Betreuung
Bei sehr hohem Betreuungsbedarf, etwa wenn jemand nachts nicht allein bleiben kann, ist eine 24-Stunden-Betreuung eine Option. Dabei lebt eine Betreuungskraft im Haushalt und unterstützt im Alltag. Wichtig zu wissen: Eine solche Kraft darf hauswirtschaftliche und betreuende Aufgaben übernehmen, medizinische Behandlungspflege bleibt aber Sache eines examinierten Pflegedienstes. Häufig wird beides kombiniert.
Stationäre Wohnformen: rundum versorgt
Stationäre Wohnformen kommen ins Spiel, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr sicher zu leisten ist oder vorübergehend Entlastung gebraucht wird.
Pflegeheim (vollstationäre Pflege)
Das Pflegeheim bietet eine pflegerische und medizinische Betreuung rund um die Uhr. Es ist sinnvoll, wenn ein eigenständiges Leben im eigenen Haushalt nicht mehr möglich ist oder eine sehr umfassende Pflege nötig wird. Die Pflegekasse zahlt einen festen Anteil je nach Pflegegrad, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Bewohner oder Angehörige selbst. Der Vorteil ist die durchgehende Versorgung, der Nachteil der Verlust der gewohnten Umgebung und der eigenen Wohnung.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Sturz, bis die Pflege zu Hause wieder organisiert ist. Sie wird oft mit der Verhinderungspflege kombiniert. Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € pro Jahr als Gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung (Stand 2025, ohne Gewähr). Wie Sie diesen Betrag optimal nutzen, erklärt der Beitrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege als Jahresbetrag.
Tages- und Nachtpflege
Bei der Tagespflege verbringt der pflegebedürftige Mensch den Tag in einer Einrichtung, wird betreut, verpflegt und nimmt an Aktivitäten teil, und kehrt abends nach Hause zurück. Ein Fahrdienst bringt ihn hin und zurück. Das entlastet pflegende Angehörige, die berufstätig sind, ganz besonders. Die Tagespflege ist also eine Ergänzung zur häuslichen Pflege, kein Ersatz. Die Nachtpflege funktioniert umgekehrt und hilft bei gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus, etwa bei Demenz. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, Unterkunft und Verpflegung zahlen Betroffene meist selbst.
Die Wohnformen im Überblick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, für welchen Pflegebedarf welche Wohnform typischerweise passt.
| Wohnform | Passend bei | Selbstständigkeit | Kostenträger Pflege |
|---|---|---|---|
| Eigene Wohnung mit Pflegedienst | geringer bis mittlerer Bedarf | hoch | Pflegegeld / Pflegesachleistung |
| Betreutes Wohnen | geringer Bedarf, Wunsch nach Sicherheit | hoch | ambulant nach Bedarf |
| Senioren-WG (ambulant betreut) | mittlerer bis hoher Bedarf, Demenz | mittel | Pflegesachleistung + Wohngruppenzuschlag |
| 24-Stunden-Betreuung | hoher Betreuungsbedarf zu Hause | mittel | privat, plus Pflegedienst |
| Tages- / Nachtpflege | Entlastung Angehöriger | hoch (bleibt zu Hause) | Pflegekasse (anteilig) |
| Kurzzeitpflege | vorübergehend, z.B. nach Klinik | mittel | Jahresbetrag bis 3.539 € |
| Pflegeheim | sehr hoher Bedarf, Versorgung zu Hause nicht möglich | gering | Heimkostenanteil je Pflegegrad |
So finden Sie die passende Lösung
Die Wahl der Wohnform ist selten endgültig. Viele Menschen beginnen zu Hause mit einem Pflegedienst, nutzen später eine Tagespflege zur Entlastung und ziehen erst bei steigendem Bedarf in eine Senioren-WG oder ins Heim. Wichtig ist, frühzeitig zu planen und sich neutral beraten zu lassen, bevor eine akute Situation entsteht. Lassen Sie sich die Pflegegrade und die zugehörigen Leistungen erklären, vergleichen Sie Angebote in Ruhe und beziehen Sie die Wünsche der betroffenen Person ein. Eine passende Wohnform ist die, in der sich der Mensch sicher, gut versorgt und so selbstbestimmt wie möglich fühlt.
Häufige Fragen
Welche Wohnform im Alter ist die richtige für mich?
Was ist der Unterschied zwischen betreutem Wohnen und einer Senioren-WG?
Kann ich zu Hause wohnen bleiben, wenn ich pflegebedürftig werde?
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die neue Wohnform?
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
Wir beraten Sie unverbindlich und nehmen uns Zeit für Ihre Situation, telefonisch oder bei einem persönlichen Erstgespräch.
Pflegedienst Bernstein
Inhabergeführter ambulanter Pflegedienst aus Düsseldorf, seit 2014. Ambulante Pflege, Intensiv- und Beatmungspflege.
Alle Themen finden Sie im Ratgeber. Begriffe kurz erklärt im Pflege-Glossar.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern. Genannte Werte gelten, sofern nicht anders angegeben, für das Jahr 2025 ohne Gewähr. Maßgeblich sind im Zweifel immer die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.