Was bedeutet Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause leichter und sicherer machen oder Beschwerden lindern. Sie helfen sowohl der pflegebedürftigen Person als auch den Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Hilfsmittel zu Hause genutzt werden.
Man unterscheidet zwei Gruppen. Zum einen die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, also Produkte, die regelmäßig nachgekauft werden müssen: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Bettschutzeinlagen. Für diese Verbrauchsmittel gibt es ab Pflegegrad 1 eine monatliche Pauschale der Pflegekasse, ohne dass jede Packung einzeln abgerechnet werden muss.
Zum anderen die technischen Pflegehilfsmittel, die dauerhaft genutzt werden. Dazu zählen ein Pflegebett, ein Hausnotruf, ein Rollstuhl oder ein Toilettenstuhl. Diese werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Hier kann ein Eigenanteil anfallen, der jedoch begrenzt ist.
Wie kommen Sie an Pflegehilfsmittel?
Der Weg ist einfacher, als viele denken. Für die Verbrauchsmittel genügt in der Regel ein Antrag bei der Pflegekasse, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Für technische Hilfsmittel ist oft eine ärztliche Verordnung sinnvoll, manche werden auch über die Krankenkasse abgewickelt.
Pflegehilfsmittel hängen eng mit dem barrierefreien Wohnen zusammen. Größere Umbauten wie ein bodengleiches Bad fallen unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, für die es einen eigenen Zuschuss gibt. Wir beraten Sie gern, welche Hilfsmittel in Ihrer Situation passen und wie Sie den Antrag stellen, damit der Alltag sicherer und entspannter wird (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).