Eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft ist eine selbstbestimmte Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung leben und sich einen ambulanten Pflegedienst teilen. Anders als im Heim bleiben die Bewohnerinnen und Bewohner Mieter und Auftraggeber ihrer eigenen Versorgung, geben aber die Einsamkeit der eigenen Wohnung auf. Für diese Wohnform stellt die Pflegeversicherung gezielte Förderungen bereit: einen monatlichen Wohngruppenzuschlag und eine einmalige Anschubfinanzierung für die Gründung. Dieser Beitrag erklärt, was eine solche WG ausmacht, welche Zuschüsse Sie sichern können und worauf es speziell in Düsseldorf ankommt.
Was ist eine ambulant betreute Wohngruppe?
Eine ambulant betreute Wohngruppe ist eine gemeinsame Wohnung, in der in der Regel drei bis zwölf pflege- oder betreuungsbedürftige Menschen zusammenleben. Jede Person hat einen eigenen Bereich, dazu gibt es gemeinschaftlich genutzte Räume wie Küche und Wohnzimmer. Die Pflege organisieren die Bewohner selbst, indem sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Wichtig ist die rechtliche Abgrenzung zum Heim: Die WG bleibt selbstorganisiert, die Bewohner oder ihre Angehörigen entscheiden über die Belegung und die Versorgung.
Diese Wohnform eignet sich für sehr unterschiedliche Bedarfe. Es gibt Demenz-WGs, Senioren-WGs und Intensivpflege-WGs. Bei Pflegedienst Bernstein betreiben wir eine Intensivpflege-WG in Düsseldorf-Rath sowie weitere Senioren-Wohngemeinschaften. Einen Überblick über alle Modelle finden Sie auf unserer Seite zu den Wohnangeboten.
Was bringt der Wohngruppenzuschlag?
Wer in einer anerkannten ambulant betreuten Wohngruppe lebt und mindestens Pflegegrad 1 hat, erhält einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu den übrigen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt und ist für jede anspruchsberechtigte Person der WG gedacht.
Geregelt war der Zuschlag bisher in § 38a SGB XI. Mit der Pflegekompetenzreform wird die Vorschrift ab 2026 in § 45f SGB XI überführt, der Anspruch und die Höhe von 224 Euro bleiben dabei bestehen. Das Geld dient dazu, eine Organisationskraft in der WG zu finanzieren, die sogenannte Präsenzkraft, die den gemeinsamen Alltag koordiniert. Voraussetzungen für den Zuschlag sind im Kern:
- Mindestens Pflegegrad 1: Die Person muss anspruchsberechtigt nach der Pflegeversicherung sein. Wie Pflegegrade funktionieren, erklären wir im Ratgeber zu den Pflegegraden.
- Gemeinsame Wohnung: In der Regel drei bis zwölf Bewohner, von denen mindestens drei anspruchsberechtigt sind.
- Gemeinsame Beauftragung einer Präsenzkraft: für organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben.
- Selbstbestimmte Wohnform: keine Versorgung, die einer stationären Einrichtung entspricht.
Wie hoch ist die Anschubfinanzierung?
Wer eine ambulant betreute Wohngruppe neu gründet, kann zusätzlich eine einmalige Anschubfinanzierung erhalten. Nach § 45e SGB XI gibt es bis zu 2.500 Euro pro anspruchsberechtigter Person, gedeckelt auf insgesamt 10.000 Euro je Wohngruppe. Damit lassen sich Umbauten und Anschaffungen finanzieren, die nötig sind, um eine Wohnung altersgerecht und barrierefrei herzurichten.
Typisch gefördert werden zum Beispiel der barrierefreie Umbau des Bades, das Verbreitern von Türen, der Einbau von Haltegriffen oder eine Rampe. Wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Maßnahmen begonnen werden, und die Mittel stehen nur einmalig pro Gründung zur Verfügung. Auch hier gilt mindestens Pflegegrad 1 als Voraussetzung. Welche Förderung in Ihrem Fall passt, besprechen wir in der Pflegeberatung.
Wie läuft die Gründung einer Pflege-WG ab?
Eine Pflege-WG entsteht nicht über Nacht. Die meisten Gründungen folgen einer ähnlichen Reihenfolge, bei der wir Angehörige Schritt für Schritt begleiten:
- Bedarf und Personenkreis klären: Geht es um eine Demenz-, Senioren- oder Intensivpflege-WG, und wer soll einziehen?
- Geeignete Wohnung finden: ausreichend Platz, eine gute Lage und die Möglichkeit zur Barrierefreiheit.
- Pflegedienst auswählen: Ein erfahrener ambulanter Dienst übernimmt die pflegerische Versorgung und unterstützt die Organisation.
- Zuschüsse beantragen: Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung bei den jeweiligen Pflegekassen einreichen, die Anschubfinanzierung vor Beginn der Umbauten.
- Wohnung herrichten und einziehen: barrierefreier Umbau, Möblierung und Start der gemeinsamen Versorgung.
Klingt nach viel, ist mit Begleitung aber gut machbar. Wenn Sie über eine Wohngemeinschaft nachdenken, vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlernen, und wir gehen die Schritte gemeinsam durch.
Warum eine Pflege-WG in Düsseldorf?
Düsseldorf bietet für eine ambulant betreute Wohngruppe gute Voraussetzungen. Die Stadt ist gut an Ärzte, Kliniken und Therapieangebote angebunden, und die Wege zu Angehörigen bleiben kurz. Gerade bei intensivpflichtigen Bewohnern ist die Nähe zu spezialisierten Versorgungsstrukturen ein echter Vorteil.
Als inhabergeführter Pflegedienst sind wir in Düsseldorf fest verwurzelt. Unser Hauptsitz liegt in der Mettmanner Straße, unsere Intensivpflege-WG in Düsseldorf-Rath. Wir kennen die Stadt, die Wege zu den Kassen und die örtlichen Strukturen. Diese Erfahrung hilft, eine WG-Gründung realistisch zu planen und die Förderungen auszuschöpfen. Wenn Sie zunächst Begriffe nachschlagen möchten, hilft Ihnen unser Glossar weiter.
Pflege-WG, eigenes Zuhause oder Heim?
Die Wohngemeinschaft ist ein Mittelweg zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim. Sie bietet mehr Gemeinschaft und Sicherheit als das alleinige Wohnen, lässt aber mehr Selbstbestimmung als das Heim. Für intensivpflichtige Menschen kann sie zudem eine durchgehende fachliche Versorgung sicherstellen, ohne dass die häusliche Atmosphäre verloren geht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Kosten der Intensivpflege zu Hause. Welche Wohnform die richtige ist, hängt vom Pflegebedarf, der Wohnsituation und den persönlichen Wünschen ab.
Häufige Fragen
Wer kann eine Pflege-WG gründen?
Eine WG kann von Angehörigen, von den Betroffenen selbst oder gemeinsam mit einem Pflegedienst gegründet werden. Entscheidend ist, dass die Wohnform selbstbestimmt bleibt und nicht einer stationären Einrichtung entspricht. Wir unterstützen bei der Organisation, ohne dass die Bewohner ihre Eigenständigkeit verlieren.
Bekommen alle Bewohner den Wohngruppenzuschlag?
Den Zuschlag von 224 Euro erhält jede Person, die mindestens Pflegegrad 1 hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Bewohner ohne Pflegegrad haben keinen Anspruch, können aber dennoch in der WG leben.
Lässt sich der Zuschlag mit anderen Leistungen kombinieren?
Ja. Der Wohngruppenzuschlag wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen, dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege gezahlt. Auch die Anschubfinanzierung steht eigenständig daneben. Die Leistungen ergänzen sich also.
Wie finde ich heraus, ob eine WG für uns passt?
Am besten in einem persönlichen Gespräch. Wir schauen uns Ihre Situation an, klären den Bedarf und rechnen die möglichen Förderungen durch. Melden Sie sich dafür einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
Wir beraten Sie unverbindlich und nehmen uns Zeit für Ihre Situation, telefonisch oder bei einem persönlichen Erstgespräch.
Pflegedienst Bernstein
Inhabergeführter ambulanter Pflegedienst aus Düsseldorf, seit 2014. Ambulante Pflege, Intensiv- und Beatmungspflege.
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