Ambulante Pflege

Grundpflege und Behandlungspflege: der Unterschied einfach erklärt

Grundpflege oder Behandlungspflege? Was die Begriffe bedeuten, wer welche Leistung übernimmt und warum die eine über die Pflegekasse und die andere über die Krankenkasse läuft.

4 Min. Lesezeit |Aktualisiert: 19. Juni 2026

Wenn ein Mensch Pflege zu Hause braucht, fallen schnell zwei Begriffe: Grundpflege und Behandlungspflege. Sie klingen ähnlich, meinen aber Unterschiedliches und werden auch von verschiedenen Kassen bezahlt. Dieser Artikel erklärt, was hinter beiden steckt, wer welche Leistung übernimmt und worauf es bei der Finanzierung ankommt.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege ist die pflegerische Versorgung im Alltag. Sie unterstützt einen pflegebedürftigen Menschen bei den Dingen, die er allein nicht mehr oder nur noch teilweise schafft. Ziel ist, die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und die Grundbedürfnisse zu sichern. Die Grundpflege gliedert sich in drei große Bereiche:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen oder Baden, An- und Auskleiden, Rasieren und Kämmen, Mund- und Zahnpflege, Versorgung von Zahnprothesen, Hilfe bei Toilettengängen und beim Wechsel von Inkontinenzmaterial.
  • Ernährung: das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, das Anreichen des Essens und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, bei Bedarf auch die Versorgung über eine Sonde. Das Einkaufen und Kochen selbst gehört dagegen zur Hauswirtschaft.
  • Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, Lagern und Betten, Bewegen in der Wohnung, Begleitung zu Arztbesuchen sowie Sitz-, Steh- und Gehübungen.

Je nach Umfang wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Der größte Unterschied liegt in der Körperpflege: Bei der kleinen Grundpflege werden nur einzelne Körperbereiche versorgt (etwa eine Teilwäsche), bei der großen Grundpflege kommt die vollständige Körperwäsche samt Haarwäsche dazu.

Was ist Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege, im Gesetz häusliche Krankenpflege genannt, umfasst medizinische Leistungen, die sonst beim Arzt oder im Krankenhaus erbracht würden, nun aber zu Hause stattfinden. Sie wird nicht einfach so erbracht, sondern immer auf ärztliche Anordnung. Typische Leistungen der Behandlungspflege sind:

  • Gabe und Kontrolle von Medikamenten, etwa das Richten von Tabletten
  • Wundversorgung und Verbandwechsel
  • Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetes
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Versorgung von Kathetern, Sonden und Stomata
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Behandlungspflege ist unabhängig vom Pflegegrad. Auch wer keinen Pflegegrad hat, kann sie erhalten, solange ein Arzt sie für nötig hält und verordnet.

Der entscheidende Unterschied: zwei verschiedene Kassen

Der wichtigste Unterschied zeigt sich beim Geld. Grundpflege und Behandlungspflege werden von zwei verschiedenen Trägern bezahlt.

Die Grundpflege läuft über die Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 stehen für einen ambulanten Pflegedienst sogenannte Pflegesachleistungen zur Verfügung, ein festes monatliches Budget, mit dem der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Die Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse. Grundlage ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege, die der Hausarzt oder Facharzt ausstellt. Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen, danach rechnet der Pflegedienst direkt mit ihr ab. Für Sie entstehen, bis auf eine gesetzliche Zuzahlung, in der Regel keine Kosten. Ein Pflegegrad ist hier nicht nötig.

Diese Trennung ist der Kern: Dieselbe Pflegekraft kann morgens die Wunde versorgen (Krankenkasse) und im selben Besuch beim Waschen helfen (Pflegekasse). Abgerechnet werden beide Teile getrennt, an unterschiedliche Stellen.

Grundpflege und Behandlungspflege im direkten Vergleich

MerkmalGrundpflegeBehandlungspflege
WasHilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilitätmedizinische Leistungen wie Medikamente, Wundversorgung, Injektionen
Rechtlicher RahmenPflegeversicherung (SGB XI)Krankenversicherung (SGB V), häusliche Krankenpflege
Voraussetzunganerkannter Pflegegradärztliche Verordnung
Bezahlt vonPflegekasseKrankenkasse
Pflegegrad nötigja (Sachleistung ab Pflegegrad 2)nein
Wer entscheidetPflegekasse über den PflegegradArzt über die Verordnung

Monatliches Budget der Pflegekasse für die Grundpflege

Für die Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 ein monatliches Sachleistungsbudget bereit. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradPflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 1keine Sachleistung (nur Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

(Stand 2025, ohne Gewähr)

Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar keine Pflegesachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (Stand 2025, ohne Gewähr), den Sie ebenfalls für Unterstützung im Alltag einsetzen können. Die Behandlungspflege ist von diesen Beträgen unberührt, sie wird separat über die Krankenkasse finanziert und schmälert das Pflegekassen-Budget nicht.

So greifen beide Leistungen im Alltag ineinander

In der Praxis brauchen viele Menschen beides gleichzeitig. Ein Beispiel: Nach einem Schlaganfall benötigt jemand morgens Hilfe beim Waschen und Anziehen (Grundpflege) und zusätzlich täglich eine Insulinspritze sowie einen Verbandwechsel (Behandlungspflege). Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt beides aus einer Hand, stimmt die Leistungen aufeinander ab und kümmert sich um die Abrechnung mit beiden Kassen. Für Sie als Angehörige bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein abgestimmter Plan, weniger Papierkram.

Wer wissen möchte, was ein Pflegedienst darüber hinaus alles leistet, findet einen Überblick im Ratgeber Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?. Welche Leistungen wir konkret anbieten, sehen Sie auf unseren Seiten zur Grundpflege und zur Behandlungspflege. Bei der Frage, welche Leistung in Ihrer Situation passt und wie die Abrechnung läuft, hilft ein persönliches Gespräch oft am schnellsten weiter.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege umfasst die Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Behandlungspflege sind medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, etwa Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Grundpflege läuft über die Pflegekasse, Behandlungspflege über die Krankenkasse.
Wer bezahlt die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen, nicht von der Pflegekasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege. Bis auf eine gesetzliche Zuzahlung entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Für die Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad.
Brauche ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nein. Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet, unabhängig vom Pflegegrad. Für die Grundpflege über die Pflegekasse brauchen Sie dagegen mindestens Pflegegrad 2, um Pflegesachleistungen zu erhalten.
Kann ein Pflegedienst Grundpflege und Behandlungspflege zusammen übernehmen?
Ja. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt beides aus einer Hand und rechnet die Grundpflege mit der Pflegekasse und die Behandlungspflege mit der Krankenkasse ab. Für Sie als Angehörige bleibt es ein Ansprechpartner und ein abgestimmter Pflegeplan.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

Wir beraten Sie unverbindlich und nehmen uns Zeit für Ihre Situation, telefonisch oder bei einem persönlichen Erstgespräch.

Pflegedienst Bernstein

Pflegedienst Bernstein

Inhabergeführter ambulanter Pflegedienst aus Düsseldorf, seit 2014. Ambulante Pflege, Intensiv- und Beatmungspflege.

Alle Themen finden Sie im Ratgeber. Begriffe kurz erklärt im Pflege-Glossar.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Beträge und Regelungen können sich ändern. Genannte Werte gelten, sofern nicht anders angegeben, für das Jahr 2025 ohne Gewähr. Maßgeblich sind im Zweifel immer die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.