Was bedeutet Entlastungsbetrag?
Pflege zu Hause kostet Kraft und Zeit, sowohl die pflegebedürftige Person als auch ihre Angehörigen. Der Entlastungsbetrag soll genau diese Last ein Stück weit abnehmen. Er steht allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, also schon ab Pflegegrad 1.
Der Betrag liegt bei 131 Euro im Monat (Stand 2025/2026, ohne Gewähr). Anders als das Pflegegeld wird das Geld nicht ausgezahlt, sondern als Erstattung verrechnet. Sie nutzen eine anerkannte Leistung, reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein und erhalten den Betrag zurück. Wird der Betrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt er nicht sofort, sondern lässt sich innerhalb des Kalenderjahres ansparen und später einsetzen.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Das Geld ist zweckgebunden. Es ist gedacht für Angebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten. Dazu zählen zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfen wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, eine stundenweise Betreuung zu Hause oder die Tagespflege. Auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleitung, lassen sich darüber abrechnen.
Bei Pflegegrad 1 hat der Entlastungsbetrag eine besondere Rolle, denn hier ist er oft die wesentliche Geldleistung der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 2 ergänzt er die übrigen Leistungen und kann gut mit anderen Hilfen kombiniert werden.
Wichtig ist, dass der genutzte Dienst von der Pflegekasse anerkannt ist. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen, passende Angebote zu finden und die Abrechnung zu klären. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten und welcher Pflegegrad vorliegt, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse.