Was bedeutet Behandlungspflege?
Behandlungspflege ist der Teil der häuslichen Versorgung, der direkt mit einer Erkrankung oder Behandlung zusammenhängt. Anders als bei der Körperpflege geht es hier um medizinische Aufgaben, die eine Pflegefachkraft im Auftrag der Ärztin oder des Arztes übernimmt. Sie macht es möglich, dass viele Behandlungen zu Hause stattfinden können, statt im Krankenhaus.
Typische Leistungen sind die Gabe von Medikamenten, das Stellen und Verabreichen von Spritzen, das Wechseln von Verbänden, die Versorgung von Wunden, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder die Kontrolle des Blutzuckers. Auch die Pflege von Kathetern und Sonden zählt dazu. Welche Maßnahmen genau erbracht werden, hängt vom Krankheitsbild und von der ärztlichen Anordnung ab.
Wer trägt die Kosten?
Die Behandlungspflege wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen, nicht von der Pflegekasse. Damit das funktioniert, braucht es eine ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege, das sogenannte Muster 12. Auf dieser Grundlage rechnet der Pflegedienst die Leistungen ab, oft als feste Pakete, die Behandlungspflege-Leistungskomplexe genannt werden.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Grundpflege, die das Waschen, Ankleiden oder die Unterstützung beim Essen umfasst und über die Pflegekasse läuft. In der Praxis greifen beide Bereiche oft ineinander, weil dieselbe Pflegekraft bei einem Besuch sowohl medizinische als auch körperbezogene Aufgaben übernimmt.
Damit die Krankenkasse zahlt, muss sie die Verordnung häuslicher Krankenpflege genehmigen. Wir unterstützen Sie gern dabei, die nötigen Unterlagen einzureichen und mit der behandelnden Praxis abzustimmen. So bleibt Ihnen oder Ihren Angehörigen viel Organisationsaufwand erspart, und die Versorgung läuft ohne Lücke weiter (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).