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Potenzialerhebung

Kurz erklärt

Potenzialerhebung bezeichnet die ärztliche Untersuchung vor außerklinischer Intensivpflege, die prüft, ob eine Beatmung verringert oder beendet werden kann.

Intensivpflege

Was bedeutet Potenzialerhebung?

Die Potenzialerhebung ist eine vorgeschriebene ärztliche Untersuchung, die der außerklinischen Intensivpflege bei beatmeten Menschen vorausgeht. Sie soll sicherstellen, dass die Chancen auf mehr Selbstständigkeit nicht übersehen werden. Geprüft wird, ob sich die Beatmung verringern oder ganz beenden lässt.

Durchgeführt wird die Untersuchung von einer besonders qualifizierten Ärztin oder einem Arzt. Diese Person bewertet, ob bei der versorgten Person noch ungenutzte Möglichkeiten bestehen, etwa wieder ohne Maschine zu atmen oder die Beatmungszeit zu reduzieren. Das Ergebnis wird dokumentiert und der Krankenkasse vorgelegt.

Hintergrund ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). Seitdem ist die Potenzialerhebung Teil des Anspruchs auf außerklinische Intensivpflege nach Paragraf 37c SGB V. Sie soll verhindern, dass Menschen länger beatmet bleiben als nötig.

Warum die Erhebung wichtig ist

Eine dauerhafte Beatmung ist für die Betroffenen belastend. Wenn die Atmung wieder selbst übernommen werden kann, gewinnen Menschen oft deutlich an Lebensqualität. Die Potenzialerhebung schafft die Grundlage, um diesen Weg systematisch zu prüfen, statt ihn dem Zufall zu überlassen.

Ergibt die Untersuchung ein Potenzial, schließt sich häufig ein Weaning an, also die schrittweise Entwöhnung vom Beatmungsgerät. Gelingt diese vollständig, kann am Ende sogar die Trachealkanüle entfernt werden. Zeigt sich kein Potenzial, sichert die Untersuchung ab, dass die dauerhafte Versorgung tatsächlich notwendig ist.

Für Angehörige bedeutet das Verfahren zunächst einen zusätzlichen Schritt, bevor die Versorgung zu Hause beginnt. Wir begleiten Sie dabei und stimmen uns mit den behandelnden Praxen ab, damit der Übergang in die Beatmungspflege reibungslos verläuft (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Potenzialerhebung"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.