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Pflegezeit und Familienpflegezeit

Kurz erklärt

Pflegezeit und Familienpflegezeit erlauben Beschäftigten, für die Pflege von Angehörigen auszusteigen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, abgesichert durch ein Darlehen.

Berufstätige Angehörige

Was bedeutet Pflegezeit und Familienpflegezeit?

Pflegezeit und Familienpflegezeit sind zwei gesetzliche Möglichkeiten für Beschäftigte, Beruf und die Pflege eines Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Sie geben das Recht, vorübergehend ganz oder teilweise weniger zu arbeiten, ohne den Arbeitsplatz zu verlieren. So können Angehörige eine schwierige Phase überbrücken, ohne sich zwischen Job und Familie entscheiden zu müssen.

Die Pflegezeit erlaubt es, bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Der Arbeitsplatz bleibt während dieser Zeit gesichert. Voraussetzung ist unter anderem, dass beim Angehörigen ein Pflegegrad vorliegt und der Betrieb eine bestimmte Mindestgröße hat.

Die Familienpflegezeit ist auf längere Zeiträume ausgelegt. Hier können Beschäftigte über bis zu 24 Monate ihre Arbeitszeit reduzieren, auf mindestens 15 Stunden pro Woche. So bleibt man im Beruf, hat aber mehr Zeit für die Pflege. Beide Zeiten zusammen dürfen 24 Monate je Angehörigem nicht überschreiten.

Wie die finanzielle Lücke abgefedert wird

Weniger Arbeit bedeutet weniger Einkommen. Damit das nicht zur Belastung wird, gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es deckt einen Teil des fehlenden Gehalts und wird später in Raten zurückgezahlt. Der Antrag wird vor Beginn der Auszeit gestellt.

Für die akute, kurzfristige Situation gibt es zusätzlich das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage. Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, aber gelegentlich Entlastung brauchen, hilft außerdem die Verhinderungspflege. Wir beraten Sie gern, wie sich diese Bausteine kombinieren lassen, und stimmen die professionelle Pflege darauf ab (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Pflegezeit und Familienpflegezeit"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.