Pflege-Glossar 1 Min. Lesezeit

Eigenanteil-Begrenzung (AKI)

Kurz erklärt

Eigenanteil-Begrenzung bedeutet bei der außerklinischen Intensivpflege: Versicherte zahlen nur in den ersten 28 Tagen je Jahr 10 Prozent zu, danach entfällt die Zuzahlung.

FinanzierungIntensivpflege

Was bedeutet die Eigenanteil-Begrenzung?

Die Eigenanteil-Begrenzung ist eine Schutzregel bei der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V. Wer dauerhaft auf eine sehr aufwendige Versorgung angewiesen ist, etwa bei einer Beatmung zu Hause, soll dadurch nicht in finanzielle Not geraten. Die Regel begrenzt die Zuzahlung, die Versicherte selbst leisten müssen, auf einen klar gedeckelten Zeitraum.

Konkret gilt: In den ersten 28 Tagen je Kalenderjahr zahlen Versicherte einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten. Danach entfällt die Zuzahlung für den gesamten Rest des Jahres. Da die Intensivpflege meist über viele Monate oder dauerhaft läuft, bleibt der finanzielle Eigenanteil so überschaubar und planbar.

Wen entlastet die Regelung?

Profitieren von der Begrenzung vor allem Menschen mit hohem, langfristigem Versorgungsbedarf, etwa beatmete Patienten oder Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen. Ohne diese Deckelung würden bei einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung über das Jahr hinweg erhebliche Summen zusammenkommen. Die 28-Tage-Grenze stellt sicher, dass die Belastung begrenzt bleibt.

Wichtig zu wissen: Diese Eigenanteil-Begrenzung betrifft die Leistungen der Krankenkasse für die Intensivpflege selbst. Sie ist getrennt von Kosten wie Miete oder Verpflegung zu sehen, die je nach Wohnform zusätzlich anfallen können. Welcher Pflegedienst die außerklinische Intensivpflege überhaupt anbieten und abrechnen darf, regeln die Versorgungsverträge nach § 132l SGB V.

Die genauen Beträge und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab und können sich durch Gesetzesänderungen verschieben. Wir und Ihre Krankenkasse klären gern mit Ihnen, wie sich Ihr Eigenanteil konkret berechnet (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Eigenanteil-Begrenzung (AKI)"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.