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Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)

Kurz erklärt

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden.

Beratung

Was bedeutet Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch zu Hause. Sie richtet sich an Menschen, die Pflegegeld beziehen und sich von Angehörigen oder anderen privaten Personen pflegen lassen. Eine Pflegefachkraft kommt in die Wohnung, schaut sich die Pflegesituation an und gibt praktische Hinweise für den Alltag.

Der Besuch hat zwei Aufgaben. Zum einen geht es um Ihre Sicherheit und die Qualität der Pflege: Die Fachkraft prüft, ob die Versorgung gut läuft, ob die pflegende Person überlastet ist und ob Hilfsmittel oder weitere Leistungen sinnvoll wären. Zum anderen ist der Besuch Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiter ausgezahlt wird.

Wie oft die Beratung stattfindet, hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist sie halbjährlich vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wer nur Pflegegeld bezieht, muss den Besuch verbindlich abrufen, sonst kann die Pflegekasse die Leistung kürzen. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig.

Was bringt Ihnen der Besuch?

Viele Familien erleben die Pflegeberatung als Entlastung statt als Kontrolle. Sie können offen Fragen stellen, etwa zur Körperpflege, zur Sturzvermeidung oder zu rechtlichen Themen. Die Fachkraft kennt die Leistungen der Pflegekasse und weiß, worauf Sie Anspruch haben.

Wir übernehmen diese Beratungsbesuche gern für Sie und stimmen den Termin so ab, dass er in Ihren Alltag passt. Dabei hören wir zu, geben konkrete Tipps und unterstützen Sie auch bei der Frage, ob ein höherer Pflegegrad oder zusätzliche Hilfen sinnvoll sind. So bleibt die Pflege zu Hause auf einem guten Stand (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.