Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?
Manche Menschen können nicht für mehrere Stunden allein bleiben, weil ihr Gesundheitszustand jederzeit kippen kann. Dann reicht ein Besuch zweimal am Tag nicht aus. Die 24-Stunden-Pflege stellt sicher, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit jemand da ist, der eingreifen kann, sei es bei einem Beatmungsalarm, beim Absaugen oder bei einem plötzlichen Notfall.
In der Intensivpflege erfolgt diese Rundumbetreuung meist im Verhältnis 1:1: Eine Pflegefachkraft kümmert sich ausschließlich um einen Menschen. Weil niemand allein 24 Stunden arbeiten kann, wechseln sich mehrere geschulte Kräfte im Schichtdienst ab. So ist immer eine ausgeruhte Fachkraft vor Ort, und die Versorgung bleibt lückenlos.
Für wen ist die 24-Stunden-Pflege gedacht?
Diese Form richtet sich vor allem an Menschen mit hohem Versorgungsbedarf, etwa Beatmete, Patienten mit einer Trachealkanüle oder Menschen in instabilem Zustand. Sie kann zu Hause stattfinden, in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnform. Welcher Ort passt, hängt vom Krankheitsbild und vom Wunsch der Familie ab.
Wichtig ist, die 24-Stunden-Pflege durch eine Fachkraft nicht mit der sogenannten Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu verwechseln, bei der eine Person im Haushalt mitlebt. Die hier gemeinte pflegerische Rundumversorgung wird häufig über die außerklinische Intensivpflege und die Beatmungspflege erbracht und ärztlich verordnet.
Die Finanzierung läuft je nach Bedarf über die Kranken- und die Pflegekasse. Bei der außerklinischen Intensivpflege fällt für Versicherte nur in den ersten 28 Tagen je Kalenderjahr ein Eigenanteil von 10 Prozent an, danach entfällt die Zuzahlung. Die genauen Ansprüche klären Sie mit Kasse und Arzt (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).