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Pflegekasse

Kurz erklärt

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und finanziert die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, von Pflegegeld bis zu Zuschüssen.

Kostenträger

Was bedeutet Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie ist an die jeweilige Krankenkasse angegliedert: Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, hat dort automatisch auch seine Pflegekasse. Ihre Aufgabe ist es, die Leistungen zu finanzieren, die Menschen bei Pflegebedürftigkeit zustehen.

Die Pflegekasse zahlt nicht alles, sondern leistet feste Beträge, die nach dem Pflegegrad gestaffelt sind. Dazu gehören das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige, die Pflegesachleistung für die Versorgung durch einen Pflegedienst sowie Zuschüsse für Hilfsmittel, Umbauten und Entlastungsangebote. Sie übernimmt die Kosten also als Anteil, oft bleibt ein Eigenanteil.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Krankenkasse. Die Pflegekasse ist für die Folgen der Pflegebedürftigkeit zuständig, etwa für die Grundpflege und Betreuung. Medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung, die Behandlungspflege, zahlt dagegen die Krankenkasse. In der Praxis arbeiten beide eng zusammen.

Der Weg zu den Leistungen

Am Anfang steht immer der Antrag bei der Pflegekasse. Danach beauftragt sie den Medizinischen Dienst, der bei einem Hausbesuch den Pflegegrad feststellt. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad werden die Leistungen freigeschaltet. Der Antrag lohnt sich, denn rückwirkend wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Viele Menschen schrecken vor dem Papierkram zurück. Das müssen Sie nicht allein bewältigen. Wir kennen die Abläufe der Pflegekassen und unterstützen Sie beim Antrag, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei der Frage, welche Leistungen Sie kombinieren können. So holen Sie heraus, was Ihnen zusteht (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Pflegekasse"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.