Was bedeutet Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für berufstätige Angehörige. Es springt ein, wenn jemand kurzfristig nicht zur Arbeit gehen kann, weil die Pflege eines nahen Menschen akut organisiert werden muss. Typisch ist die Situation nach einem plötzlichen Sturz, einem Schlaganfall oder einer schnellen Verschlechterung, wenn auf einmal eine Versorgung geregelt werden muss.
In diesem Fall haben Beschäftigte das Recht, der Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fernzubleiben. Den Verdienstausfall fängt das Pflegeunterstützungsgeld zu einem großen Teil auf. Beantragt wird es bei der Pflegekasse oder Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person, nicht beim eigenen Arbeitgeber.
Die zehn Arbeitstage gelten je pflegebedürftiger Person und Kalenderjahr. Bei mehreren Angehörigen können sie aufgeteilt werden, insgesamt bleibt es aber bei zehn Tagen pro pflegebedürftiger Person. Voraussetzung ist, dass eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger gepflegt wird und voraussichtlich ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt wird.
Abgrenzung zu längeren Auszeiten
Das Pflegeunterstützungsgeld ist für die kurzfristige Akutsituation gedacht, also für die erste Organisation. Wer über einen längeren Zeitraum reduzieren oder ganz aussteigen möchte, nutzt dafür die Pflegezeit und Familienpflegezeit. Beide Instrumente lassen sich nacheinander einsetzen.
Wenn die regelmäßige Pflege später einmal nicht möglich ist, etwa wegen Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person, hilft zusätzlich die Verhinderungspflege weiter. Wir beraten Sie gern, welche Leistung in Ihrer Lage greift, und unterstützen bei der Antragstellung, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).