Pflege-Glossar 1 Min. Lesezeit

Anschubfinanzierung (Pflege-Wohngruppen)

Kurz erklärt

Anschubfinanzierung ist ein einmaliger Zuschuss der Pflegekasse für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe, bis zu 2.500 Euro je Person.

WohngruppeFinanzierung

Was bedeutet Anschubfinanzierung?

Wer eine ambulant betreute Wohngruppe neu gründet, hat zu Beginn oft hohe Kosten: Eine gemeinsame Wohnung muss altersgerecht umgebaut, mit Hilfsmitteln ausgestattet und barrierefrei gemacht werden. Genau hier hilft die Anschubfinanzierung der Pflegekasse. Sie ist ein einmaliger Zuschuss, der die Startphase einer solchen Wohngruppe finanziell erleichtert.

Pro Person sind bis zu 2.500 Euro möglich, gedeckelt auf insgesamt 10.000 Euro je Wohngruppe (nach § 45e SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Bewohner einen Pflegegrad haben und tatsächlich eine ambulant betreute Wohngruppe entsteht, in der sie gemeinschaftlich versorgt werden. Die Mittel sind zweckgebunden für die Gründung und den altersgerechten Umbau.

Wie hängt das mit anderen Leistungen zusammen?

Die Anschubfinanzierung ist nur eine von mehreren Hilfen rund um das gemeinschaftliche Wohnen. Laufend kommt der Wohngruppenzuschlag hinzu, der eine gemeinsame Hilfskraft mitfinanziert. Für bauliche Anpassungen lassen sich zusätzlich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. So entsteht ein Paket, das den Einzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft erschwinglicher macht.

Wichtig: Die Anschubfinanzierung muss vor oder zeitnah zur Gründung beantragt werden, und es gelten Fristen sowie Nachweise über die tatsächliche Verwendung. Mehrere Bewohner können ihre Beträge bündeln, um größere Umbauten zu stemmen.

Die genauen Voraussetzungen und Höchstbeträge legt die Pflegekasse fest. Lassen Sie sich vor der Gründung beraten, damit keine Frist verstreicht (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr).

Fragen zu „Anschubfinanzierung (Pflege-Wohngruppen)"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.