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Vorsorgevollmacht

Kurz erklärt

Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

VorsorgeRecht

Was bedeutet Vorsorgevollmacht?

Niemand denkt gern daran, einmal nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine fortschreitende Erkrankung kann diese Lage schnell herbeiführen. Mit einer Vorsorgevollmacht trifft man rechtzeitig Vorsorge und bestimmt selbst, wer dann an seiner Stelle handeln darf.

In der Vollmacht benennt man eine Person des Vertrauens, oft den Ehepartner, ein Kind oder eine andere nahestehende Person. Diese Bevollmächtigte darf im Ernstfall Entscheidungen treffen, die man selbst nicht mehr äußern kann. Die Vollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen: die Gesundheitssorge, finanzielle Angelegenheiten, den Umgang mit Behörden oder Fragen zum Wohnort. Welche Bereiche enthalten sind, legt man selbst fest.

Ein wichtiger Vorteil: Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist meist kein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig. Ohne Vollmacht würde sonst das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer bestimmen, der nicht zwingend die eigene Wunschperson ist.

Worauf Sie achten sollten

Damit die Vollmacht im Ernstfall greift, sollte sie schriftlich vorliegen und eindeutig formuliert sein. Für bestimmte Geschäfte, etwa rund um Immobilien, kann eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder erforderlich sein. Es empfiehlt sich, die Vollmacht an einem auffindbaren Ort zu hinterlegen und die bevollmächtigte Person zu informieren.

Eine Vorsorgevollmacht ergänzt sich gut mit einer Patientenverfügung, die festlegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind. Gerade bei einer beginnenden Demenz ist es wichtig, diese Dinge früh zu regeln, solange die Entscheidungsfähigkeit noch sicher besteht. Mehr dazu unter Vorsorge bei Demenz.

Für die rechtssichere Gestaltung wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Beratung. Angaben ohne Gewähr.

Fragen zu „Vorsorgevollmacht"?

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