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Patientenverfügung

Kurz erklärt

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem man im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, falls man sich nicht mehr äußern kann.

Vorsorge

Was bedeutet Patientenverfügung?

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass jemand seinen Willen nicht mehr äußern kann, etwa im Koma oder bei fortgeschrittener Demenz. Wer soll dann entscheiden, ob lebensverlängernde Maßnahmen eingesetzt werden? Damit nicht andere für Sie raten müssen, gibt es die Patientenverfügung. In diesem Dokument legen Sie im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche Sie ablehnen.

Das gibt Ihnen die Möglichkeit, über Ihre eigene Behandlung zu bestimmen, auch wenn Sie sich später nicht mehr äußern können. Sie können zum Beispiel festhalten, ob Sie künstlich ernährt oder beatmet werden möchten oder ob in einer aussichtslosen Lage auf solche Maßnahmen verzichtet werden soll. Ärzte und Angehörige sind an eine wirksame Patientenverfügung gebunden.

Damit sie im Ernstfall greift, muss sie schriftlich vorliegen, unterschrieben sein und die Situationen möglichst genau beschreiben. Zu allgemeine Formulierungen wie der Wunsch nach einem würdevollen Sterben reichen oft nicht aus. Hilfreich ist eine ärztliche Beratung im Vorfeld, damit die Festlegungen klar und medizinisch verständlich sind.

Patientenverfügung und weitere Vorsorge

Die Patientenverfügung sagt, was geschehen soll. Sie sagt aber nicht, wer in Ihrem Namen mit Ärzten spricht und Entscheidungen durchsetzt. Das regelt die Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Erst beide Dokumente zusammen ergeben eine umfassende Vorsorge.

Besonders wichtig wird das Thema bei einer Demenzerkrankung, weil hier der eigene Wille mit der Zeit nicht mehr geäußert werden kann. Wie Sie rechtzeitig vorsorgen, lesen Sie unter Vorsorge bei Demenz. Auch in der Palliativpflege ist die Patientenverfügung eine zentrale Grundlage.

Bewahren Sie das Dokument so auf, dass es im Notfall schnell gefunden wird, und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber. Überprüfen Sie es von Zeit zu Zeit, ob es noch Ihren Wünschen entspricht (Stand 2025/2026, Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung).

Fragen zu „Patientenverfügung"?

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