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Locked-in-Syndrom

Kurz erklärt

Beim Locked-in-Syndrom ist ein Mensch bei vollem Bewusstsein, kann sich aber kaum bewegen oder sprechen, oft nur die Augen.

Krankheitsbild

Was bedeutet Locked-in-Syndrom?

Der Name beschreibt es treffend: Ein Mensch ist gleichsam in seinem eigenen Körper eingeschlossen. Das Bewusstsein ist klar, das Denken und Fühlen funktionieren, aber fast alle Muskeln gehorchen nicht mehr. Häufig bleibt nur die Fähigkeit, die Augen zu bewegen oder zu blinzeln. Ursache ist meist eine Schädigung im Hirnstamm, etwa durch einen Schlaganfall.

Für Betroffene und Angehörige ist diese Situation zutiefst belastend. Wichtig ist zu verstehen: Auch wenn ein Mensch sich nicht äußern kann, nimmt er seine Umgebung bewusst wahr. Er hört, was gesprochen wird, und versteht es. Deshalb sprechen Pflegekräfte und Angehörige ihn ganz normal und respektvoll an, als wäre er voll am Gespräch beteiligt, denn das ist er innerlich auch.

Die Verständigung läuft über die noch möglichen Bewegungen. Mit Augenbewegungen oder Blinzeln lassen sich Ja-Nein-Antworten geben. Es gibt Buchstabentafeln und technische Hilfen, mit denen Betroffene über die Augen ganze Sätze bilden. Diese Kommunikation braucht Geduld und Übung von beiden Seiten, eröffnet aber einen echten Austausch.

Pflege bei Locked-in-Syndrom

Die Versorgung ist sehr aufwendig und erfolgt meist als Intensivpflege rund um die Uhr. Weil die Betroffenen sich nicht selbst bewegen können, sind sorgfältige Lagerung, Hautpflege und die Vorbeugung von Druckstellen besonders wichtig. Oft sind auch Atmung und Schlucken betroffen, sodass Beatmung und eine besondere Ernährung nötig werden.

Methoden wie die Basale Stimulation sprechen die Sinne über Berührung, Bewegung und Geräusche an und halten den Kontakt zur Umwelt lebendig. Ähnlich wie bei der Tetraplegie steht der Erhalt von Lebensqualität und Teilhabe im Mittelpunkt.

Die ambulante Intensivpflege macht es möglich, dass Betroffene in vertrauter Umgebung leben. Geschultes Personal übernimmt die medizinische Versorgung, während die Nähe zur Familie erhalten bleibt.

Fragen zu „Locked-in-Syndrom"?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich, telefonisch oder bei einem Erstgespräch.